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Forum / Allgemeines

Rente mit 57- wenn mann dann 65 Jahre wird ,auch mehr Rente?  

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Zorro1
26 Messages

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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,wenn ich mit 57 in Rente gehe,und das Offizielle Renteneintritsalter von 65 Jahren erreiche wird dann die auch Rente erhöht?? Ein Kollege hat so etwas erzählt ,wäre ja schön aber denke wohl nicht.

LG Zorro


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Tuta
84 Messages

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3 Jahren  ago  

Nein, die Rente bleibt gleich. Du hast ja in Luxembourg schon den Vorteil, dass die Rente ab 57 ohne Abzug ausgezahlt wird (anders als in D bei vorgezogener Rente).

Die Rente ab 65 ist natürlich höher wenn Du weiter arbeitest und dadurch auch weiter in die Rentenkasse einzahlst.


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3569 Messages

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3 Jahren  ago  

bzw. du beziehst Rente ab 57 und arbeitest bis 65 sozialversicherungspflichtig in Luxemburg weiter, dann steigt es ab 65 auch.


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Tuta
84 Messages

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3 Jahren  ago  

dabei sind dann aber die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.


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3569 Messages

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3 Jahren  ago  

Die ist übrigens der Mittelwert der letzten 3 Jahre, was drüber ist kürzt die Rente.


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foxi1000
203 Messages

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3 Jahren  ago  

@Info

Die Rente wird doch von allen eingezahlten Rentenbeiträge/Jahren errechnet und doch nicht ein Mittelwert von den letzten eingezahlten Jahre....oder?


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3569 Messages

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3 Jahren  ago  

Ok, ich schreibe dann mal etwas mehr.

Beispiel: Jemand arbeitet in Luxemburg und erfüllt die Bedingungen um mit 57 in Rente zu gehen. Das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Jahre lag bei 4000 Euro und die Rente mit 57 aus Luxemburg beträgt 2000 Euro. Folglich kann die Person weiter in Luxemburg (aber auch sonstwo) arbeiten und 2000 Euro verdienen ohne das die Rente gekürzt wird. Vereinfacht könnte in diesem Beispiel mit 57 die Arbeitszeit auf 50% reduziert werden ohne das am Ende des Monats ein Euro weniger auf dem Konto ist. Sofern die Anstellung weiterhin in Luxemburg ist muss natürlich auf den neuen Halbtagsjob weiter Sozialversicherung abgeführt werden und die kommt dann zum tragen wenn die Person mit 65 in die Altersrente geht.

Die Rente errechnet sich natürlich aus den Beitragsjahren und hat mit der Grenze des Hinzuverdienst nichts am Hut.


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foxi1000
203 Messages

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3 Jahren  ago  

Okay, vielen Dank, dass ist etwas mehr verständlich.


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Kurtis
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3 Jahren  ago  

Der "Rentenberater" aus Luxemburg hat mir das anders erklärt:

Zur Berechnung der Hinzuverdienstgrenze zählt nicht das Einkommen aus Lux der drei letzten Jahre, sondern errechnet sich aus den drei Jahren mir dem höchsten Jahres-Einkommen.


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3569 Messages

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3 Jahren  ago  

Hi Kurtis, ich hab sogar zwei Fehler drin, es sind 5 Jahre und nur weil bei mir die letzten Jahre die höchsten Einkommensjahre sind muss es ja nicht bei jedem so sein.

Zitat D_Broschuere_Alterspension.pdf Seite 11:

"wenn die jährlichen Einkünfte monatlich mehr als ein Drittel des Mindestlohnes betragen,jedoch unter dem Durchschnitt der Einkommen der 5 höchsten beitragspflichtigenVersicherungsjahre liegen, wird die vorzeitige Alterspension gekürzt falls die Summe derPension und des Einkommens den Durchschnitt der Einkommen der 5 höchstenbeitragspflichtigen Versicherungsjahre überschreitet."


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Kurtis
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3 Jahren  ago  

Daumen hoch !


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Zorro1
26 Messages

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3 Jahren  ago  

Hallo ?

vielen Dank an euch für die Antworten, das wurde ja echt gut erklärt von euch. ? 

Dann weis ich Bescheid..

 


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Karola Kießling
2 Messages

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3 Jahren  ago  

Warum mehr....es kommt doch immer der Index....wenn du früher gehst, hast Du nicht so viel eingezahlt, wie wenn man bis 65ig geht