@Runner23: Kenne leider auch keinen Steuerberater, würde hier aber auch eine Empfehlung begrüßen!
INFO FLASH
Dieselpreis in Luxemburg steigt wieder an
Hi,
Das Thema 50% im Bezug auf die Sozialversicherung ist ja klar.
Das passt aber glaube ich immer noch nicht mit der Steuerthematik überein.
(Falls ich nach meiner Recherche etwas falsches schreibe bitte um Korrektur)
Ich wollte mir generell ein grobes Bild machen um zu überschlagen. Laut einigen (online)Vorträgen von Steuerberatern die das Thema beleuchten sehe das folgende als mehr ist weniger grob richtig dargestellt:
- bei 220 Arbeitstagen sind bis zu 110 möglich ohne aus der sozi rauszufliegen
-Es gibt die normalen Grenzen (90% und 13k) plus 50 Fiktion
- um in der Steuerklasse 2 zu bleiben (interessiert bestimmt die meisten) muss man die obigen Steuergrenzen einhalten
Ich verstehe das nun so dass hier nur die Fiktion relevant ist wenn wir Grenzgänger mehr HO machen möchten, da man die 90 Prozent und 13k sprengen würde.
Bei 220 Arbeitstagen, von denen man 148 in Lux und 72 in D arbeitet und die 50 Tage auf die Lux Tage abrechnet (148+50 gibt 198/220 also 90%) dürfte man in etwa 70 Tage Ho machen ohne aus der Steuerklasse 2 in Lux zu fliegen.
Ist das in etwa korrekt?
Gab es eine Diskussion um genau diese Berechnung?
Ist da aus Lux etwas in Planung um die Gleichstellung zu Ansässigen im Rahmen der 50%-Sozialversichrungsregelung anzupassen?
Die Steuer die gezahlt wird ist ja was ganz anderes und individuell... Dennoch kurz zum Ablauf, da Lux Recht lang zum bearbeiten der Steuererklärung braucht. Müsste man in D dann die Lohnsteuer nachzahlen und auf die Rückzahlung aus Lux ggf länger warten, sodass eine Doppelbelastung über einen gewissen Zeitraum zu erwarten ist je nach Dauer der Bearbeitung?