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Forum / Arbeitswelt

Entsndung  

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Moosemelker
Germany | 12 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

ich bin jetzt seit 6 Monaten jeden Tag in Luxemburg taetig. Die bezahlung und versteuerung laeuft noch nach deutschem Recht. Mein Arbeitgeber hat seinen Hauptfirmensitz in Deutschland. Aktuell gibt es keine Niederlassung meines Arbeitgebers hier in Luxemburg. Also bin ich entsant worden nach Lux. Meine Teatigkeit soll bis mindestens Ende des Jahres 2020   fortgefuehrt werden.

Ich habe hier Kollegen die schon 2 Jahre arbeiten und noch nicht hier in Luxemburg Sozialversichert sind. Fast Taeglich bricht deswegen eine Diskusion aus. Auch ueber eine angebliche Firmengruendung die sich schon ueber einen laengeren Zeitraum hinzieht, Monate...

Muss mein Arbeitgeber mich hier  in Luxemburg anmelden zur Sozialversicherung, ITM? Oder muss, bzw sollte ich das eigenstaendig in die Hand nehmen.

Gruss

 


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Tuta
84 Messages

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4 Jahren  ago  

Hier müssen Sozialversicherung und Steuerpflicht unterschieden werden

Sozialversicherung:Dur schreibst "Also bin ich entsant worden nach Lux". Entsandt ist man nur, wenn man offiziell per Anmeldung bei der Luxemburgischen Sozialversicherung als entsandt gemeldet ist. EU Formular A1, das wird auf Antrag des Arbeitgebers von der Sozialversicherung des Heimatstaates an die Sozialversicherung des Arbeitsstaates geschickt. Dauer maximal 2 Jahre, kann in Ausnahmefällen verlängert werden (z.B. Projekt dauert länger als geplant). Solange das nicht geschieht ist man in Luxemburg sozialversicherungspflichtig.

SteuerrechtDu schreibst "ich bin jetzt seit 6 Monaten jeden Tag in Luxemburg taetig". Daraus schließe ich, dass Du in Deutschland wohnst. Damit bist Du Grenzgänger und bist in Luxemburg steuerpflichtig. Auch die 183 Tage Grenze unterhalb derer das Besteuerungsrecht bei D liegt, ist überschritten.

Du bist persönlich für beides, Sozialversicherung und Versteuerung, verantwortlich. Auch wenn Dein Arbeitgeber Dich eigentlich anmelden und Abgaben und Steuern abführen müsste.

Der deutsche Arbeitgeber muss dazu nicht unbedingt eine Firma in Luxemburg haben. Er lann das ganze auch von D aus machen, dafür nimmt man i.d.R einen Steuerberater inLixemburg.

Die Sozialversicherung ist in Luxemburg sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer günstiger als in Deutschland. Steuerlich kommt es auf die persönliche Situiation an, meist ist Luxemburg günstiger.


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Moosemelker
Germany | 12 Messages

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4 Jahren  ago  

Schonmal vielen Dank fuer die Informationen. 

 


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Moosemelker
Germany | 12 Messages

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4 Jahren  ago  

Auf dieversen Seiten der Luxemburger finde ich jedesmal das der Arbeitgeber einen anmelden muss. Da soll noch ein Normalbuerger durchblicken.... 


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Tuta
84 Messages

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4 Jahren  ago  

@Moosemaker

Ja das ist so, Dein Arbeitgeber muss Dich bei der Sozialversicherung anemelden. Entweder als Arbeitnehmer in Luxemburg oder per A1 Formular als entsandt. Auch ist er verpflichtet, die Steuer in Luxemburg abzuführen.

Dummerweise bist Du trotzdem für die Nachforderungen persönlich verantwortlich wenn das ganze "auffliegt", musst in Luemburg nachzahlen und hast dann das Problem die in Deutschland gezahlten Beträge zurückzubekommen.

Wenn Dein Arbeitgeber das aus Nachlässigkeit oder "Dummheit" falsch macht, müsstest Du ihn darauf hinweisen und Abhilfe fordern. Wenn er das absichtlich macht, könntest Du bei der CNS (der Luxemburger Krankenkasse) oder der ITM (Gewerbeaufsicht) anfragen, was zu tun ist.

Finanziell ist es für den Arbeitgeber günstiger wenn die Sozialversicherung in Luxemburg ist. Die Steuer ist ohnehin neutral für Arbeitgeber. Die Beschäftigung eines Lohnbüros oder Steuerberaters kostet auch nicbt die Welt.