logo site
icon recherche
Profilbild von
Christiane Kämpke
3 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Heute habe ich gehört, dass man als Grenzgänger nicht mit 60 in Rente gehen kann, auch wenn man die 40 Jahre (480 Monate) voll hat. Es gilt das Rentenrecht und damit auch das Rentenalter des Landes, in dem ban wohnt/gemeldet ist.

hat jemand dazu verlässliche Infos?


Profilbild von
Profilbild von
Christiane Kämpke
3 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Vielen Dank, das habe ich natürlich auch schon gelesen, ist aber lt. meiner Info nicht mehr aktuell….

 


Profilbild von
Tuta
84 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

@ Christiane Kämpke

das ist Unsinn. Es gilt das Recht des Landes in dem man einen Rentenanspuch hat.

Es kann aber sein (uns ist häufig der Fall), dass man bereits eine Rente aus LU bezieht, während man noch keine Rente aus D bekommt.