logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Rente mit 57 "Ausbildungszeiten aus D umschreiben  

Profilbild von
DeFrenk
Deutschland | 4 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Hallo Forum,

ich habe gerade mit der CNAP gesprochen, wie es um meinen Antrag auf vorzeitigen Ruhestand mit 57 steht.

Die sehr nette Bearbeiterin sagt mir, dass mir noch Zeiten fehlen. Diese wären als Ausbildungszeiten (Berufsfachschule, Fachoberschule) nur bei einer Rente ab 60 in die Berechnung einzubeziehen.

Jedoch wäre es möglich, dass die DRV diese Zeiten "umschreibt" und zwar auf Zeiten, die als Berechnungsmonate für alle "Rentenarten" anzuwenden wären. Damit wäre das "Problem" gelöst.

Kennt einer das Thema und wie ist vorzugehen?

Einen Termin zu machen ist ja schwierig wegen Corona.

Grüsse

Defrenk


Profilbild von
Tuta
84 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Für die Rente mit 57 zählen nur Monate mit  Pflichtbeiträgen, wie dann ein "Umschreiben" von Ausbildungszeiten erfolgen kann, erschließt sich mir nicht.

Ausserdem schreibt die DRV nichts "um". Die Zeiten werden so registriert wie sie angefallen sind. Wenn etwas falsch war oder fehlt muss man das im Rahmen einer Kontenklärung korrigieren.


Profilbild von
info
3571 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Das liegt an dem Hick-Hack in Deutschland, mal ja, mal nein und dann doch wieder ja. Ausgewiesen sind die Zeiten aber nach der damaligen Erfassung, von daher ist es Tatsächlich eine "Fehlerbeseitigung" in den Rentenzeiten. Ein Rentenberater kann hier zB helfen.

Rentenrechtliche Zeiten- Beitragszeiten rentenbescheid24.de

Rentenrechtliche Zeiten | Beitragszeiten (sozialversicherung-kompetent.de)


Profilbild von
info
3571 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Nur damit man versteht welche Dimension die Sache hat:

RTL stellt fest: Jeder zweite Rentenbescheid ist falsch rentenbescheid24.de


Profilbild von
DeFrenk
Deutschland | 4 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Hallo Forum,

Danke für die Antworten.

Nach heutiger Rücksprache mit einem Berater der DRV in Trier muss ein "Standard-Formular" ausgefüllt werden, 005? Darin sind die Zeiten genau gelistet und auch welcher Art.

In meinem Fall geht es wohl um die Zeiten der "Schulausbildung", die in DE als "Beitragsfrei" geführt sind.

Es geht um die Auslegung als Wartezeit, Ergänzungszeit, ...

Die EU-Regelung / LU-Regelung ob diese Zeiten einer Schulausbildung bei der Berechnung der Monate auch bei vorzeitigem Ruhestand mit 57 Jahren anerkannt werden müssen / können, hängt wohl auch vom Bearbeiter in LU ab, zumindest nach Auskunft des Beraters. 

Ob die sogenannten "Baby-Jahre" einfliessen, ist wohl so, dass diese nur in Berechnung der Rente einfliessen, aber zur Zusammenfassung der 480 Monate erstmal nicht heran gezogen werden.


Profilbild von
Karola Kießling
2 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Du musst 40ig Jahre voll haben bzw gearbeitet haben, dann kannst Du in Rente gehen....

GK 


Profilbild von
LuxusFux
354 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

M.E. gelten Schul- und Studienjahre nicht für die 57er aber für die 60er. 57 geht nur mit 40 Jahren soozialversicherungspflichtig


Profilbild von
info
3571 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Es kommt wie immer darauf an welche Schul.- oder Studienjahre man hatte. Wer zB als Zeitsoldat studiert hat dem werden die Jahre natürlich anerkannt, es war ja Arbeitszeit.


Profilbild von
LuxusFux
354 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

@info: ich schätze ja immer dein sehr breites Wissen, aber jetzt spaltest du Haare.

Er spricht von Schulausbildung. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass in 99% der Fälle keine Sozialbeiträge geflossen sind und selbst für die restlichen 1% fällt mir nicht viel ein.

Beim Studium gehe ich mit, da es viele BA Absolventen geben soll, aber ich glaube nicht dass es eine 3stellige Anzahl an ANs in lux gibt die beim Bund studiert haben.

 

Ich bleibe dabei Schulausbildung keine Anrechnung 


Profilbild von
info
3571 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Es geht sicher nicht darum Haare zu spalten, sondern um den Hinweis das es darum geht ob Pflichtversicherungsbeiträge geleistet wurden. Daran kann man sich viel einfacher orientieren als an Worten wie Schul.- oder Ausbildungszeiten. Ich hatte zB wegen einem BG Fall eine neue Ausbildung gemacht und die fällt zB auch in die Anrechnungszeiten. Oder die Ausnahmen aus der damaligen DDR betrifft ja auch nicht so wenige Menschen, je nach Migrationsland gilt ähnliches. Es sind halt zuviele Ausnahmen und Sonderregelungen damit ich eine pauschale Antwort geben würde und auf jede Ausnahme kann ich auch nicht eingehen. 


Profilbild von
Thomas Wätzold
4 Messages

Offline

3 Jahren  ago  

Also ich komme aus der ehemaligen DDR und habe da bis 1990 beim Fischfang gearbeitet. Von 1978-1980 habe ich gelernt. Und von 1990 bis 2020 habe ich in Luxemburg gearbeitet. Und ich habe auf die vorgezogene Altersrente, schon seit Oktober 2018 Anspruch. Also die DDR Zeiten sind im vollem Umfang mit angerechnet worden. DDR Lehrjahre und auch die 18 Monate bei der NVA wurden mit angerechnet.