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Forum / Arbeitswelt

Rente mit 60  

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Joshua49
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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich muss wissen, wenn man in D keine Einkünfte hat und daher freiwiĺlig in die Rentenkasse einzahlt, ob diese Zeiten später in Luxemburg als Anwartschaftsjahre anerkannt werden?

Konkret: Ich habe im Alter von 19-25 Jahre in D gearbeitet, danach in Lux für 21 Jahre, danach für 2,5 Jahre ALG 1 in D und bin seit Dez. 22 ohne Einkünfte (bzw. nur aus Vermietung und Verpachtung). Alles Lückenlos, ohne Fehlzeiten. Wenn ich nun die 11 Jahre bis ich 60 bin freiwillig den Mindestbeitrag in D in die Rentenkasse einzahle (aktuell knapp 90 Euro pro Monat), kann ich dann mit 60 in Luxemburg die vorgezogene Altersrente erhalten?

Mir geht es mit den freiwilligen Zahlungen nicht um die Höhe der Deutschen Rente, die ist bei mir eh weit unter 200 Euro, sondern nur dass ich die nötigen Anwartschaftsjahre für Luxemburg habe.

Ich konnte bisher weder bei der Deutschen noch bei der lux. Rentenkasse eine konkrete Auskunft dazu erhalten, ich finde das echt makaber.

Ich habe halt Angst, dass ich jetzt jedes Jahr 1000 Euro in die dt. Rentenkasse einzahle und wenn ich dann mit knapp 60 die lux. Rente beantragen will sagt man mir, dass die 11 Jahre gar nicht anerkannt werden und ich erst die Regelaltersrente mit 65 erhalten kann.

Vielleicht hat hier jemand konkrete Infos für mich oder kennt jemanden, den ich kontaktieren dürfte.

Danke für alle Tipps und ein frohes Weihnachtsfest!


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Cara
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2 Jahren  ago  

Zur 1. Frage: ja, werden sie.ich würde dringend empfehlen, falls nicht bereits geschehen, eine Kontenklärung zu machen, in D und in Lux. Falls Du Ü55 bist, wird Dir die CNAP bei schriftlicher Nachfrage und Vorhandensein aller Unterlagen eine schriftliche Auskunft zur Rentenhöhe und dem RentenEintrittsalter geben. Diese Antwort kann allerdings ziemlich lange dauern…


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Joshua49
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2 Jahren  ago  

Nein, ich werde erst 50, somit hat mir die CNAP auf genau diese Fragen nur eine Broschüre zugeschickt mit allgemeinen Fakten und dem gleichen Hinweis, dass sie erst mit 55 eine Auskunft geben können. Ich hatte vor wenigen Jahren in D eine Kontenklärung gemacht, vielleicht hilft eine neue Klärung trotzdem weiter (evtl. auch für die in Lux. vorzulegen), ich glaube, man muss echt alle erdenklichen Wege gehen um überhaupt eine Auskunft zu bekommen. 

Haben Sie eine Quelle, wo man das evtl. nachlesen könnte oder sprechen Sie hier aus Erfahrungswerten? 


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2 Jahren  ago  

Die offizielle Auskunft steht in "D_Broschuere_Alterspension", einfach googlen. Warum man sich allerdings freiwillig in Deutschland versichert und nicht in Luxemburg bleibt mir verborgen.


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Joshua49
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2 Jahren  ago  

Darf ich denn überhaupt in Luxemburg freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen, und das 11 Jahre lang? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich als lediger, kinderloser, in Deutschland lebender, nicht mehr arbeitender 49 jähriger keine Möglichkeit habe freiwillig in Luxemburg in die Rentenkasse einzuzahlen?! Ich dachte, Wohnsitz Luxemburg ist da Voraussetzung?


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Joshua49
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2 Jahren  ago  

Ich habe inzwischen nochmal auf der Seite guichet.lu nachgeforscht. Es gibt wohl doch für nicht- Ansässige diverse Möglichkeiten. Da mein Arbeitsverhältnis in Lux. aber vor mehr als 1 Jahr endete und somit die 6 Monats Frist zur Einreichung eines Antrags verstrichen ist käme anscheinend nur noch eine Zusatzrentenversicherung in Frage, aber ich werde nicht schlau draus was das genau ist. " Die Zusatzrentenversicherung ermöglicht einem Versicherten, die im Rahmen der Pflichtversicherung gezahlten Beiträge durch freiwillige Beiträge zu ergänzen."Heisst das, dass hier lediglich die Rentenhöhe gesteigert werden kann, aber man durch freiwillige Einzahlungen keine neuen Anwartschaftsjahre erwirbt? 


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Maisy
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2 Jahren  ago  

Zusatzrentenversicherung heisst : Du arbeitest in L nur noch die Hälfte und stockst Beitragszahlung auf voll auf.  Machen wir derzeit.


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Maisy
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2 Jahren  ago  

Wenn du in L aufhörst zu arbeiten, hast du 6 Monate Zeit eine "Assurance continuée" abzuschliessen. Dies isteine freiwillige Rentenversicherung die Einfluss auf Höhe und Anwartschaft hat.  Sind diese 6 Monate verstrichen, musst du erst wieder 12 Monate in Luxemburg arbeiten , damit du eine Assurance continuée abschliessen kanst


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Maisy
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2 Jahren  ago  

Ich habe da 2 Sachen verwechselt. ZUsatzrentersicherung sollte für dich möglich sein.  Kostet aber etwas mehr wie deine angepeilten 90 Euro. 

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/pension-vieillesse/assurance-pension/pension-volontaire.html


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Cara
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2 Jahren  ago  

@Joshua: wie bereits von anderen geschrieben steht die Antwort in der Broschüre. Ich spreche aber auch aus eigener Erfahrung, da ich einer ähnlichen  Situation bin, nur schon etwas älter. Man kann sich in Luxembourg freiwillig versichern, wenn man gewisse Voraussetzungen erfüllt. Der Knackpunkt könnte in deinem Fall der Familienstand sein. 

Ansprechpartner hier ist die  CCSS.

https://ccss.public.lu/fr/particuliers/assures-volontaires/assurance-volontaire-pension/affiliation-volontaire-assurance-pension.html

Die CNAP ist eher für die Berechnung der Rente und den Bestimmung des Zeitpunktes der Rentenzahlungen zuständig. Die haben momentan sehr lange Antwortzeiten…ich warte schon seit über 2 Monaten auf eine Antwort in einem ähnlichen Kontext.


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Cara
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2 Jahren  ago  

@Joshua:

das mit dem Knackpunkt Familienstand bezog sich darauf wenn die Frist zur Weiterversicherung (“assurance continuée“) abgelaufen ist und man sich nur noch freiwillig  („facultativ“) versichern kann.  Wenn ich richtig lese, ist diese Frist bei dir noch nicht abgelaufen. 😉


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Joshua49
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2 Jahren  ago  

Super, das sind ja sehr hilfreiche Informationen und Links, vielen Dank an Alle!

Nochmal zusammengefasst: Leider sieht es dann so aus dass ich aus Unwissenheit die 6 Monats Frist für eine freiwillige Weiterversicherung verpasst habe und nun keine Möglichkeit mehr habe. Die Zusatzrentenversicherung erhöht dann wohl nur die bereits erworbenen Rentenansprüche, man erwirbt aber keinen neue Anwartschaftsjahre damit.  Insofern bleibt doch nur die freiwillige Rentenzahlung in D mit dem Mindestbeitrag um wenigstens die fehlenden 11 Anwartschaftsjahre zu erwerben, da diese ja, wie man mir hier im Forum bestätigen konnte, in Lux für die vorgezogene Altersrente zählen.