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Forum / Arbeitswelt

Rentenantrag stellen  

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foxi1000
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2 Monaten  ago  

Bei der vorgezogenen Altersrente mit 57 Jahren (alle Voraussetzungen erfüllt, deutscher Grenzgänger), kann man die Altersrente auch in Luxemburg beantragen wenn man von den 40 Jahren ein paar Jahre in Deutschland gearbeitet hat oder ist es zwingend notwendig diese im Wohnsitzland Deutschland zu beantragen? Kontoklärung wurde mit 55 Jahren in Luxemburg schon durchgeführt und auch die Rente mit 57 Jahren darin bestätigt.

Danke für die Antworten.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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2 Monaten  ago  

Offiziell heißt es: „Wenn Sie nicht in Luxemburg wohnen, aber ausschließlich in Luxemburg gearbeitet haben, können Sie Ihren Antrag in Luxemburg einreichen.“

Habe meinen Antrag vor 2 Jahren auf vorgezogene Altersrente direkt in Luxemburg gestellt, weil ich gleichzeitig Babyjahre mit beantragt hatte, die sowieso direkt in Lux eingereicht werden müssen und spätestens mit der Rente beantragt werden müssen. Hatte mir zuvor aber die „Genehmigung“ bei der Hotline der CNAP eingeholt. Ich war zuletzt mehr als 25 Jahre in Luxemburg und davor ein paar Jahre in Deutschland tätig.

Aber Achtung, die Luxemburger beantragen gleichzeitig die Rente in Deutschland für Dich! Mit 57 ist das sicher unproblematisch, da sie in der Regel abgelehnt wird. Später könnte das ggf. nicht gewollt sein.


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foxi1000
203 Messages

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2 Monaten  ago  

Danke!

D.h., wenn ich die Rente in Luxemburg beantrage und Deutschland lehnt die deutsche Rente ab, wird dann später die Rente in Deutschland mit 67 Jahren automatisch ausgezahlt? Möchte eigentlich auf die Rente verzichten, da sie um die 150 Euro liegt.


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foxi1000
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2 Monaten  ago  

Ach ja, kann man dem Tag nach dem 57. Geburtstag sofort in Rente gehen oder muss der Monat noch voll gemacht werden?


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 684 Messages

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2 Monaten  ago  

In Lux muss man der Behörde nachweisen, dass man 40 Jhre pflichtversichert war in verschiedenen Ländern. Dann erhälst du die Rente nur von den Jahren die du in Lux. gearbeitet hast. ( logisch ) 


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FranzVonTalier124
Die Stadt der fliegenden Bücher | Zamonien | 85 Messages

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2 Monaten  ago  
Posted by: foxi1000

Ach ja, kann man dem Tag nach dem 57. Geburtstag sofort in Rente gehen oder muss der Monat noch voll gemacht werden?

Soweit ich das kenne muss der Monat noch vollgemacht werden, aber manche Arbeitgeber sollen da angeblich gesprächsbereit sein.


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foxi1000
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2 Monaten  ago  

Danke für die Antwort.

Liegt das nur am Arbeitgeber oder auch an der Rentenkasse ob der Monat vollgemacht werden muss?


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FranzVonTalier124
Die Stadt der fliegenden Bücher | Zamonien | 85 Messages

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2 Monaten  ago  

@Foxi1000: Bei der CNAP stellen die gerade die Website um und da fehlen noch die deutschen Dokumente. In der französischen Version steht dass die Rente am Ende des Monats ausgezahlt wird an dem das Rentenalter erreicht wird bzw. der Rentenantrag gilt. 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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2 Monaten  ago  

Bei einer früheren Anfrage bei der CNAP wurde mir ein Anrecht auf die Alterspension ab meinem Geburtstag bestätigt. Habe aber noch ein paar Monate länger gearbeitet. Der Arbeitgeber kann da nicht mitreden! Der Fairnesshalber sollte man aber rechtzeitig Bescheid geben. 

Die Ablehnung des Rentenantrags für Deutschland wird nicht automatisch dann auf den nächst möglichen Termin verlegt! Man muss später selber einen neuen Antrag stellen. 


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foxi1000
203 Messages

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2 Monaten  ago  
Posted by: MischMasch

Bei einer früheren Anfrage bei der CNAP wurde mir ein Anrecht auf die Alterspension ab meinem Geburtstag bestätigt. Habe aber noch ein paar Monate länger gearbeitet. Der Arbeitgeber kann da nicht mitreden! Der Fairnesshalber sollte man aber rechtzeitig Bescheid geben. 

Die Ablehnung des Rentenantrags für Deutschland wird nicht automatisch dann auf den nächst möglichen Termin verlegt! Man muss später selber einen neuen Antrag stellen. 

 

Danke für die Info!!!!


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info
3569 Messages

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2 Monaten  ago  

Es ist eigentlich ganz einfach. Habe ich die Mindestanzahl der Versicherungsmonate vor dem 57. Geburtstag erreicht darf man am Geburtstag in Rente gehen. Ist der Geburtstag zufällig in dem Monat wo die Mindestmonate voll gemacht werden gilt das Monatsende. Das Monatsende gilt halt auch für alle Monate die nach dem Geburtstag liegen wenn die mindeste Versicherungszeit nicht erreicht wurde.