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Forum / Arbeitswelt

S.à r.l. - angestellter Geschäftsführer - habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld  

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wanadoo
35 Messages

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8 Jahren  ago  

Hallo Liebes Forum,

ich bin Deutscher, lebe in Luxemburg und bin in einer 1 Mann-Gesellschaft S.à r.l., die nicht mir gehört, der einzige Angestellte. Ich bin also nicht Gesellschafter. Aber es läuft die Betriebsgenehmigung (Autorisation d'Etablissement) auf mich, deshalb bin ich quasi Angestellter und Geschäftsführer in einem, mit einem niedrigen Gehalt (wie ein Angestellter, nicht wie ein Geschäftsführer), weil die Lage schlecht ist. Arbeitsvertrag besteht, Sozialversicherung auch.

Wenn ich jetzt gekündigt werde wegen Geschäftsaufgabe oder aus sonstigen Gründen: Bekomme ich Arbeitslosengeld in Luxemburg? (Ich wohne dort). Was passiert, wenn ich mir dann in Luxemburg die Wohnung nicht mehr leisten kann und ich wieder zurück nach Deutschland ziehe?

Könnt Ihr mir diesbezüglich mit Informationen oder Kontaktmöglichkeiten helfen?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße, wanadoo


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curlywurly
29 Messages

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8 Jahren  ago  

Interessante Fragestellung. Ich bin kein Rechtsanwalt aber arbeite im Bereich Corporate Administration und der Gesellschafter kann dich aös Gesellschafter abbestellen aus schwerwiegenden Gründen oder du kannst quasi selbst die Tätigkeit als GF aufgeben. Du besitzt keine Anteile an der Gesellschaft, was schonmal gut ist. Sofern es der Fall ist, dass du nicht frei bestimmen kannst über Arbeitsort, Zeit und weisungsgebunden durch den 100% Anteilseigner bist, bist du meiner Meinung nach als Angestellter zu sehen und solltest Anspruch auf ALG1 haben. Das Arbeitsamt könnte das anders sehen, aber dann musst du denen darstellen, warum die eben falsch liegen. Dazu gibt es schon Urteile.. mir wurde auch einmal Arbeitslosengeld für ein paar Wochen gestrichen und nachdem ich mit Urteilen und Gesetzestexten widersorochen hab, wurde das Geld doch gezahlt.. also nich einschüchtern lassen im Fall


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curlywurly
29 Messages

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8 Jahren  ago  

..der Gesellschafter kann dich als GF abbestellen..


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Du wohnst in Luxemburg und warst Angestellter deiner Firma. Somit warst du pflichtversichert und hast Steuern gezahlt. Das das Arbeitslosengeld in Luxemburg im Gegensatz zu Deutschland eine steuerliche Leistung und keine Versicherungsleistung ist, ist es eindeutig sofern du genügend Monate in Luxemburg versichert warst. Ja, du hast Anspruch wenn du in Luxemburg wohnen bleibst und nicht selber als Angestellter kündigst. Infos unter http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/chomage/index.html Notfalls ein Zimmer untervermieten!


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wanadoo
35 Messages

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8 Jahren  ago  

Vielen Dank für eure Unterstützung. Ich habe mittlerweile vom ADEM die mündliche Auskunft, dass ich so lange ich Geschäftsführer bin, keinen Anspruch habe. Man muss also vorher offenbar die Geschäftsführung niederlegen (oder abberufen werden). Möglicherweise gibt es eine unterschiedliche Behandlung von Geschäftsführern und Selbständigen, denn Selbständige haben laut Guichet Public Anspruch. Die Argumente von curlywurly zur Weisungsgebundenheit sind ein guter Hinweis, aber ich fürchte die Verwaltung lässt das nicht gelten. Daher scheint Niederlegung der Geschäftsführung der sicherste Weg.


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Vera79
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9 Monaten  ago  
Posted by: OlympiaMorici

Du wirst wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt und da du in Luxemburg ansässig bist, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du musst nur darauf achten, dass du deinen Job nicht freiwillig aufgibst und weiterhin in Luxemburg wohnhaft bist. Am besten ist es, die ADEM zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

Der Thread ist 7 Jahre alt ...


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 682 Messages

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9 Monaten  ago  

Das rechte Feld mit Zeitangabe sollte etwas "schwärzer" sein.

Aber gut beobachtet