Moin,
ich werde 2023 wohl Elternurlaub nehmen, dieser muss laut guichet.lu vor dem 6. Geburtstag des Kindes genommen werden. Nun habe ich mich jedoch für das Teilzeitmodell entschieden (12 Monate - 50 % Arbeitszeit). Nun zu meiner - vermutlich simplen - Frage:
Meine Tochter wird während diesen 12 Monaten natürlich ihren 6. Geburtstag feiern.
Darf sie lediglich VOR dem Antrag den 6. Geburtstag noch nicht gehabt haben oder darf sie während dem ganzen Elternurlaub nicht 6 Jahre alt werden (was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann...)
Ich werde auf der Seite einfach nicht schlau aus den Voraussetzungen.
LG