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Forum / Familie und Gesundheit

Elternteil verstorben  

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Schifferbraut
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2 Jahren  ago  

Kann mir jemand helfen? Der Papa meiner Kinder ist Grenzgänger und verstorben. Was kann und muss ich tun? Gibt es das Differenzkindergeld anteilig oder gibt es noch zusätzliche Leistungen von Luxemburg, die man beantragen kann?


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Vera79
1683 Messages

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2 Jahren  ago  

Zunächst wünsche ich dir Stärke in diesen schweren Zeiten.

Antrag auf Hinterbliebenenrente:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/famille/deces-disparition/prestations-survivants/pension-survie.html

"Die überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner von versicherten Grenzgängern (in Luxemburg erwerbstätig oder Rentenempfänger) müssen ihren Antrag beim zuständigen Träger an ihrem Wohnsitz stellen, der ihn an die CNAP weiterleitet."


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Schifferbraut
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2 Jahren  ago  

Vielen lieben Dank.

Den Antrag für die Halbwaisenrente der Kinder hab ich schon beim Rententräger beantragt. Nur die Bewilligung dauert eine Ewigkeit. Wir sind zwar geschieden, aber ich wollte wissen, ob es für die Kinder dann auch von Luxemburg eine Leistung gibt, wie es in Deutschland die Halbwaisenrente ist. Wie verhält sich das dann mit dem Kindergeld? Bisher gab es ja das Differenzkindergeld aus Lux. Wie ist das dann ab Todeszeitpunkt des Papas (Grenzgänger)? Verliert es dann den Anspruch darauf und gibt es dann eine andere Möglichkeit? Oder wird die Zahlung dann einfach eingestellt, da der Grenzgänger ja verstorben ist? 


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2 Jahren  ago  

Die Kinder behalten ihre Ansprüche wie vorher, nur du verlierst leider mit dem Tot deinen Anspruch auf den  sg Versorgungsausgleich, der hat sich leider final erledigt.


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Schifferbraut
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2 Jahren  ago  

Das ist klar. Mir gings jetzt nur um dieses Differenzkindergeld, ob das trotzdem weiter gezahlt wird. Oder ob es vielleicht auch zusätzliche Leistungen für Halbwaisen gibt. Aber danke erstmal für die Info


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Fredde
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2 Jahren  ago  

Siehe zu den zusätzlichen Leistungen den Link den Vera79 eingestellt hat.

Antrag stellen und sehen was du bekommst. Den Kinder wahrscheinlich eine Halbwaisenrente zu. Je nach Situation könntest du auch einen Anspruch auf eine Rente haben. 

Also Antrag bei der Deutschen Rentenkasse stellen und dann wirst du schon sehen.


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2 Jahren  ago  

Bei geschiedenen nach 1977 gibt es keine Rente mehr und da Luxemburg keinen Versorgungsausgleich macht wird es auch später nichts mehr geben. Da der user "Schifferbraut" noch Differenzkindergeld bekommt wird die Ehe wohl kaum vor 1977 geschieden worden sein.


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Fredde
339 Messages

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2 Jahren  ago  

Aus der Brochüre der CNAP:

 

  •   Die Pension des geschiedenen Ehepartners oder des ehemaligen LebenspartnersBeim Ableben des geschiedenen Ehepartners besitzt der überlebende geschiedene Ehepartner das gleiche

    Anrecht auf Hinterbliebenenpension wie der überlebende Ehepartner, unter der Voraussetzung dass dieser keine neue Ehe geschlossen hat. Die gleichen Bestimmungen gelten für eingetragene Partnerschaften.

Das gilt natürlich nur wenn der EX nicht nochmal geheiratet hat. Oder der noch lebende Partner nicht wieder geheiratet hat. A

Aber deshalb hab ich ja vorgeschlagen eine Antrag zu stellen und dann sieht man das. 

Die Halbwaisenrente gibt es aber auf jeden Fall!

Hier nochmal der Link zu der Brochüre der CNAP zur Hinterbliebenenpension:

 Broschüre - Hinterbliebenenpension 

Da steht eigentlich alles drin!


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Schifferbraut
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2 Jahren  ago  

Sowas hab ich gemeint. Ach super vielen lieben Dank


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Butterblume
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2 Jahren  ago  

Hallo Schifferbraut!

Ich war vor 3 Jahren in genau derselben Situation und kann dir da Auskunft geben!

LG


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Schifferbraut
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2 Jahren  ago  

Also mein Ex hat nicht nochmal geheiratet. In D hab ich bereits Antrag auf Halbwaisenrente gestellt. Allerdings ist nach 2 Monaten immer noch keine Bearbeitung erfolgt. Ich warte also immer noch auf einer Bewilligung. Immer wenn man anruft, kriegt man nur gesagt "ist noch in Bearbeitung" und keiner kann sagen wie lange noch. Da es ja in Lux diverse Leistungen gibt, wollte ich halt nur wissen, was für Alternativen man noch hat und nutzen kann. 


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Schifferbraut
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2 Jahren  ago  

Die Differenzzahlung vom Kindergeld aus Lux wurde mir nur bis zum Todesmonat gezahlt. Ist das so üblich ja? Verliert man dann den Anspruch nach dem Ableben des Grenzgängers? 


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2 Jahren  ago  

Da liegt ein "Bearbeitungsproblem" vor, der Anspruch wird wieder aktiv wenn die Rente für die Kinder durch ist und sollte dann auch rückwirkend ausbezahlt werden.

 

  • leibliche Kinder und Adoptivkinder von Personen, die auf Grundlage einer Erwerbstätigkeit oder einer Rente bei der luxemburgischen Sozialversicherung pflichtversichert sind.

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MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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2 Jahren  ago  

Am Besten rufst Du mal bei der Zukunftskeess an und fragst nach:

https://cae.public.lu/de/demarches/contact.html


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3568 Messages

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2 Jahren  ago  

Oder such nach meinem Text oben, dann kommst du auf die Seite von der Zukunftskees wo es im Detail erklärt wird.