Da ich weder auf Guichet noch auf CNPF etwas gefunden habe..... und irgendjemand wird doch sicherlich schon vor diesem Problem gestanden haben - stelle ich die Frage einfach mal hier.
In Deutschland ist es ja so, dass das KG bei einer Unterbrechung von maximal 4 Monaten einfach weitergezahlt wird. Also wenn z.B. ein Schüler im März Abi macht und dann im Juli seine Ausbildung anfängt, ist das kein Problem. Man muß der KG-Kasse diesen Umstand nur mitteilen.
Aber gibt es eine solche Regelung auch in L? Eines meiner Kinder wird nächstes Jahr (so Gott will) im März Abi machen und im Juli seine Ausbildung antreten. Wie sieht es da aus? Und was ist in dieser Zeit mit der Krankenversicherung? Ich bekomme nach das "alte" KG, also den vollen Betrag + Bonus in L.
Danke schon mal für eure Hilfe!