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Forum / Familie und Gesundheit

Kindergeld für studierendes Kind in D, wenn 1 Elternteil nicht berufstätig ist und andere in Lux arbeitet  

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CaptainHook
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1 Jahr  ago  

Hallo,

konnte leider keine Info finden, obgleich unser Fall sicher banal ist. 1 Elternteil arbeitet in Lux, anderer Elternteil ist Hausfrau/mann ohne Einkommen. Deshalb beziehen wir das Kindergeld vollständig aus Lux. und nicht aus D.

Wenn unser Kind nun mit dem Studium beginnt, von wo erhalten wir dann Kindergeld?

Besten Dank für Infos

 


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3567 Messages

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1 Jahr  ago  

Aus Deutschland, nebenbei sollte das Kind ü18 sein kann es das selbst beantragen 


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 682 Messages

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1 Jahr  ago  

Normalerweise weiter aus Lux. Studienbeihilfe? Am besten die Gewerkschaft fragen und informieren


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3567 Messages

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1 Jahr  ago  

Aus Luxemburg gibt es ab 18 kein Kindergeld mehr für Studenten und Studienbeihilfe ist kein Kindergeld. Um selbiges zu erhalten müsste schon ein Ablehnungsbescheid aus Deutschland vorliegen. Allerdings hat das studierende Kind ja einen Kindergeldanspruch in Deutschland und wird das Kindergeld auch bekommen. 

Danach kann man natürlich immer noch prüfen ob man aus Luxemburg noch die Studienbeihilfe bekommen kann, da aber hier das deutsche Kindergeld gegen gerechnet wird kommt in aller Regel nichts mehr rum.


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Patrick Kastner
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1 Jahr  ago  

Nur als Info, wir waren in dem gleichen Fall. Ab 18.Jahren werden sie normalerweise automatisch von der Familienkasse angeschrieben. Sie benötigen einen Ausbildungs- oder Studiennachweis, diesen müssen sie jedes Jahr im August/ September neu beantragen. Das Ganze läuft dann bis zum Ende der Ausbildung/ Studium oder bis zum 25. Lebensjahr. Was das Studium angeht ist die Cedies-Seite auch hilfreich.


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Wechslerin
85 Messages

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1 Jahr  ago  

Kindergeld für Studierende über 18 gibt es nicht mehr aus Lux., dann ist Deutschland zuständig.

(Man verliert dann halt den Differenzbetrag zu Lux.)

Hatten im vergangenen Jahr den Fall. Kindergeld aus Lux. kam solange mein Sohn die Schule besuchte. Danach mit Beginn des Studiums nicht mehr möglich.

Normalerweise ist die Zukunftskasse auch recht fix und schreibt ab 18 Jahren regelm. die Betroffenen an, fordert einen Schulnachweis an.

Wenn man sich nicht drum kümmert oder die Zukunftskasse mal etwas langsamer ist mit nachfragen, müssen ggf. die Kindergeldzahlungen zurück gezahlt werden.

 


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3567 Messages

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1 Jahr  ago  

Noch ein Hinweis zu CEDIS, auch Bafög wird gegen gerechnet.


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stmb
18 Messages

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10 Monaten  ago  

Hallo,

ich muss das Thema noch mal aufwärmen und zusammenfassen.

Unsere Tochter wurde im Januar 2023 18 Jahre und hat jetzt Ihr Abi gemacht. Wir haben die Schulbescheigung bis zum Schuljahresende abgegeben.Ich arbeite im 5. Jahr in Luxemburg. Meine Frau war und ist nicht berufstätig.

In welchem Land bekommen wir bzw. unsere Tochter noch Kindergeld?Endet nun die Zahlung automatisch oder kommt noch eine Info?Wenn meine Tochter nun studiert, bekommt sie dann in Deutschland (Bafög) oder aus Luxemburg (Cedis)?

Gruß Stefan


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Fredde
338 Messages

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10 Monaten  ago  

Steht alles in diesem Thread!

Kindergeld: DE

Bafög: DE

Cedis nur in Ausnahmefällen wie Studium ausserhalb von DE und dann auch nur unter Anrechnung von Bafög und Kindergeld.