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Forum / Steuern und Finanzen

Einkommen Luxembourg - Einnahmen Vermietung Deutschland  

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Pelu345
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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Ich habe eine sehr spezielle Frage und vielleicht ist hier ja jemand dabei, der/die sich da gut auskennt oder ähnliches bereits in Erfahrung gebracht hat.

Also, es geht um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland, ich wohne in Deutschland, erhalte meine Haupteinkommen aus Luxembourg (Steuerklasse 1).

Nun möchte ich zwei Wohnungen in Deutschland vermieten, habe somit dort Einnahmen ca. 12.000€/Jahr.

Wie werden die Einnahmen aus V&V in Deutschland versteuert?

Über das Welteinkommen?

Ist nur die Differenz zum Steuerfreibetrag in Deutschland zu versteuern?

Spielt dabei mein individueller Steuersatz eine Rolle?

Hat jemand eine fachkundinge Meinung hierzu? Würde mich freuen!


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Bernd7
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2 Jahren  ago  

Also ich wohne schon eine Weile in Luxemburg und hatte zeitweise auch Mieteinnahmen aus Deutschland, (gehe aber davon aus, dass das Grundproblem dasselbe ist.)

Die Konsequenz war nämlich, dass ich wirtschaftlich im Endergebnis diese Mieteinnahmen ziemlich genau 2mal in voller Höhe versteuern durfte, einmal in Deutschland und dann nochmal in Luxemburg. 

Es wird zwar in akademischen Kreisen immer auf den Progressionsvorbehalt hingewiesen, nach dem dann in Lux die Steuer ermittelt wird, wo also mit fiktiven Steuersätzen gearbeitet wird und es angeblich nicht zu einer Doppelbesteuerung käme. Das ist aber faktisch quatsch, denn es kommt immer zu einer höheren Steuer in Lux, wenn man Mieteinkünfte im Ausland (z.B. Deutschland) hat und damit wird das Einkommen aus Vermietung faktisch zumindest teilweise doppelt besteuert. Wie hoch der Anteil der zusätzlichen luxemburgischen Steuer an der bereits in Deutschland gezahlten Steuer auf die Mieteinkunft ist, hängt von diversen Faktoren ab, u.a. natürlich auch dem individuellen Steuersatz in Luxemburg. Je höher der pers. Satz ist, desto geringer ist sozusagen der Schaden, also dann ist die zusätzlich zu zahlende Steuer in Luxemburg gemessen an der in D entrichteten Steuer prozentual nicht mehr ganz so hoch wie bei einem niedrigen pers. Steuersatz, den ich zu der Zeit gerade hatte. Aber selbst wenn man zig Millionen im Jahr verdient, wird man faktisch trotzdem noch zumindest zu einem sehr kleinen Teil doppelt besteuert, das lässt sich nicht vermeiden. In meinem Fall ist es aber eben fast so viel wie die bereits in Deutschland gezahlte Steuer gewesen ! 

Und genau deswegen habe ich auch die Immobilie in Deutschland an eine in Deutschland wohnende Person überschrieben. Das macht einfach keinen Sinn, da unnötig dauerhaft Steuern zu verlieren, wenn sich da mehrere Staaten drum kloppen.

Wie die genauen Steuersätze in Deutschland sind, kann man recht einfach im Internet finden.

Das eigentliche Problem ist ja bei der ganzen Situation, dass selbst bei bereits einem sehr geringem Mieteinkommen von ein paar Euro im Jahr irgendwo im Ausland, dieses Land einen direkt ohne Freigrenze besteuert. Denn sonst würde ja jeder einfach in jedem Land je eine Immobilie vermieten und hätte praktisch darauf keine Steuern zu zahlen. Aber das funktioniert halt so leider nicht, im Gegenteil, man zahlt drauf bei so einer Konstellation !


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Luxi1
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1 Jahr  ago  

Das stimmt so nicht. Wir vermieten auch in D (etwas mehr) und die genauen Auswirkungen sind in der Tag schwer einzuschätzen, aber in deinem Beispiel 12T V&V dürfte in D am Ende nichts zu versteuern sein, da der Grundfreibetrag ja schon um die 10T liegt und du ja sicher ein paar Werbungskosten und Krams hast. Also deine Frage: ja, du hast 12T Einkünfte minus 2T Werbungskosten und liegst damit bei 10T = Grundfreibetrag. Und jeder Euro drüber wird "hoch" besteuert mit dem Steuersatz deines fiktiven Welteinkommens.In L steigt dein Steuersatz dann so, als wenn du die 12T in L verdienen würdest und genau das ist schwer zu verstehen/einzuschätzen, aber es ist am Ende keine doppelte Besteuerung.


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Tuta
84 Messages

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1 Jahr  ago  

@Luxi1

der Unterschied zwischen Dir und Bernd7 liegt im Wohnort.

Wer in D wohnt, ist dort unbeschränkt steuerpflichtig und hat den Grundfreibetrag.

Wer nicht in D wohnt ist in D für seine Einnahmen aus D nur beschränkt steuerpflichtig und erhält damit nicht den Grundfreibetrag.