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Forum / Steuern und Finanzen

Freiwillig in die Pensionkasse einzahlen — wann ist der Anspruch.  

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1 Jahr  ago  

Freiwillig gemachte Einzahlungen zur Pension werden übrigens auch Steuerrechtlich besonders anerkannt 👍


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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1 Jahr  ago  

Bevor ich letztes Jahr in Rente gegangen bin, habe ich Rente "nachgekauft". Für 10.000€ hat das grob gerechnet die Rente um 100€ pro Monat brutto erhöht! Man hat das Geld also ungefähr wieder heraus, wenn man die Rente mindestens 10 Jahre in Anspruch nehmen kann.

Für freiwillige Beiträge gilt das genauso. Es hängt natürlich davon ab, wann man einzahlt, wie hoch hinterher der Steuersatz in der Rente ist. Einkalkulieren müsste man noch, dass der Index die Beträge später auch immer aufwertet. Und letztendlich ist das bei jedem ein wenig unterschiedlich, je nach individueller Rentenkalkulation.

Meiner Meinung nach schlägt das Einzahlen in das lux. Rentensystem aber jede private Rentenversicherung! Ein Vergleich mit deutschen Rentenversicherungen ergab, dass man hier 40 Jahre "überleben" muss, damit sich die Einzahlung rechnet! Ob die Junker Rente besser ist kann ich nicht sagen, da ich mich damit nicht beschäftigt habe.

Ob Du mit ETFs am Ende besser da stehst, kann man wohl nicht wirklich vorausplanen. Wenn Du Geld in die Rentenversicherung einzahlst, dann ist das Geld futsch! Bei ETFs wärst Du da flexibler.

 

 


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Fredde
338 Messages

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1 Jahr  ago  

Die eingezahlten Beiträge kann Mann noch von der Steuer abziehen. Je nach Steuersatz macht das einiges aus.

Dafür muss man allerdings die Rente voll versteuern, aber da man dann normalerweise etwas weniger Einkommen hat macht das nochmal ein Plus aus. Aber natürlich sehr von der eigenen Situation abhängig.


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Tuta
84 Messages

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1 Jahr  ago  

@mischmasch

"Um das nochmal klarzustellen: Auch freiwillige Beiträge landen mit den Rentenversicherungspflichtbeiträgen im großen Rententopf! Im Gegensatz zum Nachkauf erhöhen sie aber nicht die Versicherungsjahre, sondern nur die Rentenhöhe."

das ist so nicht richtig. Die Monate der freiwilligen Versicherung erhöhen durchaus die Versicherungsjahre (für die Rente mit 60) wenn man nicht parallel z.B. in D noch Pflichtbeiträge zahlt.

Nur wenn man eine "Doppelbelegung" hat (freiwillige Beiträge in LU und Pflichtbeiträge in D) wirken sich die freiwilligen Beiträge nur in der Rentenhöhe aus.

Wenn man einige Zeit vor Erreichen der 480 Monate ausscheidet und nicht mehr arbeiten will oder kann, kann es entscheidend sein, die fehlenden Monate über eine freiwillige Weiterversicherung abzudecken.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 314 Messages

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1 Jahr  ago  

@Tuta

Ok, Du magst Recht haben. Auf Guichet.lu hatte ich nur von ergänzenden Beiträgen gelesen; Kein Wort von Zeiten. Allerdings listet die Broschüre der CNAP die Weiterversicherungszeit auch als Versicherungszeit auf.

Danke für die Korrektur. 


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berka24
3 Messages

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1 Jahr  ago  

Du kannst deine Rente in lux ab 57 beantragen wenn du 480 monate pflichtbeiträge gezahlt hast, dann darfst du in Deutschland aber nicht mehr vollzeit Arbeiten . In Deutschland bekommst du erst mit 66 oder 67 Rente es sei denn du hast 50%  schwerbehinderung


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Jumbo
SLS | D | 682 Messages

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1 Jahr  ago  

Frage: gehst du in Deutschland einer weiteren beruflichen Tätigkeit nach? die sozialpflichtig ist?

Dann geht es nicht ??? in Luxemburg einzuzahlen.

Man kann nur eine einzige sozialpflichtige Beschäftigung ausüben. 


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3567 Messages

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1 Jahr  ago  

@Jumbo

Mit Verlaub das ist völliger Unsinn, denn mit den freiwilligen Beiträgen ist es halt keine Pflichtversicherung und fällt damit nicht unter diese Vorgabe


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Fredde
338 Messages

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1 Jahr  ago  

Bei der vorgezogen Rente (egal ob 57 oder 60) kann man bis zum 1/3 des sozialen Mindestlohn im Monat dazu verdienen ohne das die Rente gekürzt wird. Darüber wird die Rente anteilig gekürzt. Das hängt dann vom aktuellen Verdienst und dem Verdienst vor der Verrentung. Wir aber alles in den entsprechenden Broschüren erklärt und an Beispielen durchgerechnet.

 


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3567 Messages

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1 Jahr  ago  

Und mit Verlaub das ist halber Unsinn.

das gilt nur für Selbstständige und für Arbeitnehmer geht es bis zum höchsten Jahreseinkommen der letzten 5 Jahre ohne Abzug, natürlich Rentte und Lohn zusammen gerecht.