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Forum / Steuern und Finanzen

Krankenversicherung als Rentner  

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brunni
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5 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen,

wenn ich 63 nach 15 Jahren Lux in Rente gehe wie bin ich dann Krankenversichert?

und ausserdem wenn ich später die Deutsche Rente bekomme, wie sieht es dann aus

lg.


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Hallo,

als Renter mit einer Rente aus Luxemburg und nur aus Luxemburg und Wohnsitz in DE bist du zunächst in der Lux Krankenversicherung. Wenn du dann mit 67 die DE Rente bekommst geht die Krankenversicherung auf DE über.

Dabei werden dann auch deine Lux Einkünfte mit eingerechnet!

Das ist leider sehr ungünstig aber das ist die Regel. 


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abc123
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5 Jahren  ago  

genau, 11 % deiner lxrente sind weg


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info
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5 Jahren  ago  

Japp, es gibt sogar Fälle da hat die deutsche Rente nicht gereicht um die Mehrkosten durch die höheren KV Sätze in Deutschland zu decken. 


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Jack
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5 Jahren  ago  

In diesem Fall von "Info" würde ich doch gar keine Rente in Deutschland beantragen. Dass kann dann doch jeder für sich entscheiden bzw. ausrechnen lassen.


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info
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5 Jahren  ago  

@Jack

Das funktioniert so lange wie du der KV in Luxemburg nicht zu sehr ins Geld fällst.

2017 ist ein Bekannter von mir der eine teure chronische Krankeit hat aus der KV in Luxemburg achtkanntig raus geflogen. Argument lautete ganz einfach das er durch seine Rentenansprüche in Deutschland im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht diese geltend zu machen hat und damit natürlich seine Anspüche in Luxemburg verliert.

Naja, wie wir alle wissen werden die Krankheitskosten im Alter eher steigen als sinken und so kann sich die KV hier in Luxemburg sehr viele Kosten sparen.


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brunni
33 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen, vielen Dank für euer Interesse.

Was Freede und Info sagen muss wohl stimmen, da die AOK mir auch diese Auskunft

gegeben hat. Außerdem muss man auch einen Antrag auf Rentnerversicherung  in D

stellen, ansonsten muss man sich freiwillig versichern. Bei privat oder einer gesetzlichen

Versicherung. Da ist man mal wieder der gelackmeierte.

 


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Saar74
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5 Jahren  ago  

?heißt das dann....

Am besten die Rente in Lux beantragen und in Deutsachland nochmals eine Tätigkeit aufnehmen um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen?

oder habe ich da einen Gedankenfehler?


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bonsai
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5 Jahren  ago  

Interessant. Heisst ja dann, wenn ich in D einen Rentenanspruch habe (egal wie wenig das auch wäre), MUSS ich in D einen Rentenantrag stellen? Und damit muss ich mich in dann D krankenversichern, nicht mehr in L?

Wenn ich aber in D nur wenig gearbeitet habe (z.B. nur Bundeswehrzeit, oder noch ein bisschen dazu) - in Summe aber unter 5 Beitrags-Jahren? Man muss ja mindestens 5 Jahre lang versichert gewesen sein, um eine Regelaltersrente zu erhalten (da zählen Kindererziehungszeiten dazu); wenn Versicherungszeit unter 5 Jahren liegt, können die eingezahlten Beiträge erstattet werden.

--> damit hätte man in D ja dann keinen Rentenanspruch, und "alles" (Rente und KV) läuft dann aus L? 

In der Kombination würde es ja eventually sogar Sinn machen, dem deutschen Staat die Beiträge zu schenken...


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Fredde
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5 Jahren  ago  

Da du in Lux in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist fällst du bei Renteneintritt in DE auch wieder in die DE gesetzliche Krankenversicherung. 

 


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bonsai
15 Messages

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5 Jahren  ago  

"fällst du bei Renteneintritt in DE auch wieder in die DE gesetzliche KV" - aber doch wohl auch nur dann, wenn ich von DE auch eine Rente bekomme? Wenn ich mangels Beitragszeiten in DE keinen Rentenanspruch in DE habe, und ich nur Rente aus L bekäme, wäre doch dann wohl KV auch in Luxemburg?


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info
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5 Jahren  ago  

Logisch, keine Rente oder sonstige Sozialversicherungspflichtiges-Einkommen aus Deutschland bedeutet die KV bleibt bei Luxemburg.


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Kurtis
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5 Jahren  ago  

Zu dem Thema würden mich generell Erfahrungen interessieren, die Ex-Lux-Grenzgänger tatsächlich erfahren haben, sprich: Wie genau setzen sich die Abgaben zusammen, sobald eine deutsch Rente "hinzukommt"?

Beispiel:

Rente mit 60 ausschliesslich aus Luxemburg (noch keine Rente aus DE aufgrund des Alters)

=> NUR Luxemburg führt sämtliche Abgaben ab 

Sozialabgaben: Von der gesetzlichen Rente werden Beiträge zur Krankenversicherung (2,8 %) und Pflegeversicherung (1,4 %) erhoben.

Steuern: entsprechend der Rentenhöhe ans Finanzamt Luxemburg

Beitrag zur Rentenversicherung: Nein (oder?)

Nun ist der Rentner 67 und bekommt die deutsche gesetzliche Rente (egal welche Höhe):

Dieser Umstand führt dazu, dass auf die DE und die komplette LU Rente der deutsche Krankenversicherungsbeitrag erhoben wird - korrekt INFO?

Erläßt Luxemburg dann die 2,8%

Bin gespannt auf eure Erfahrungen

UND: Selbst wenn keine gesetzliche Rente aus DE vorhanden sein sollte: Reicht mitunter schon eine private Rentenversicherung (in DE abgeschlossen), um den obigen Umstand "auszulösen"?

Von Unfallrenten ganz abgesehen.

Bitte keine Vermutungen bzw. Halbwissen - mich interessieren Fakten 🙂


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info
3687 Messages

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5 Jahren  ago  

Ja, der Beitrag in Luxemburg entfällt.

Hier die Erklärung was auf einen zukommt:

https://www.hkk.de/versicherung-und-tarife/versicherung-fuer/rentner/auslaendische-rente

Hier die Erklärung zu den privaten Renten

https://rentenbescheid24.de/keine-krankenkassenbeitraege-bei-privatrenten/

 


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Kurtis
229 Messages

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5 Jahren  ago  

Danke - ich schau es mir mal an!