Hallo ins Forum!
Bin deutsche Grenzgängerin und seit 1985 in Luxemburg beschäftigt. In D habe ich nie gearbeitet und somit dort auch keine Rentenansprüche. Für unsere mittlerweile erwachsenen Kinder habe ich in L seinerzeit jeweils "Baby-Year" beantragt. Hier ist also alles gut.
Mein Mann arbeitet in D und plant gerade seine Altersteilzeit. Kann auch er sich in D nachträglich noch Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten gutschreiben lassen, obwohl sie mir in L schon angerechnet wurden? Und wenn ja, wie lange nachträglich wäre das möglich?
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Kindererziehungszeiten nur bei einem Elternteil angerechnet werden können, was ja auch richtig ist. Aber bei unserer Konstellation (ich: Rente L mit Babyjahren und mein Mann: Rente D) frage ich mich, ob er sich evtl. Rentenpunkte anrechnen lassen könnte, wenn ich darauf verzichte.
Vielleicht hat hier jemand schon Erfahrung. Werde das auf jeden Fall bei der Beratungsstelle der DRV anfragen.
DANKE für eure Anworten:)