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Forum / Steuern und Finanzen

Rentenzeigen nachkaufen  

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 319 Messages

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11 Monaten  ago  

@Info: Deine Schlussfolgerungen sind nicht korrekt! 15€ ist der monatl. pauschale Wert, den man für ein Jahr Pflichtversicherungszeit bekommt, unabhängig von der Höhe der Einzahlung! Den kann man nicht in Relation setzen!

Vom Gehalt ist der Eigenanteil 8%, der in die Rentenkasse zu zahlen ist. Zahlt man freiwillig in die Rentenkasse ein, egal ob einmaliger Nachkauf oder monatl. freiwillige Beiträge, muss man auch den AG-Anteil übernehmen, d.h. die Zahlung entspricht einem Anteil von 16%, die dem Rentenkonto gutgeschrieben werden! Zahle ich z.B. durch Nachkauf 10.000€, werden dem Rentenkonto 62.500€ (=10.000/16%) gutgeschrieben. Diese Gutschrift erhöht Deine Rente (den proportionalen Anteil) um ca 100€ in Luxemburg. (Mittlerweile wohl etwas weniger nach den ganzen Indextranchen in diesem Jahr). Hier ist es auch egal, ob Deine bisherige Rente klein oder groß ist! Die Erhöhung ist immer gleich.Wenn man die 10.000€ in Relation zur Erhöhung von 100€ setzt (=1%), dann sagt das aber nur aus, dass man mindestens 100 Monate „überleben“ muss, um das Geld wieder reinzubekommen. 

Grundsätzlich gibt es aber auch Obergrenzen für die Einzahlungen! 2023 entsprechen diese einem Gehalt von ca. 140.000€ p.a. (=11.666€ monatl.). Verdiene ich 5.000€ im Monat, dann kann Max. 16% von 6.666€ = 1.066€ p.M. = 12.800€ für das Jahr nachgekauft werden! 

Persönlich hatte ich meine Arbeitszeit die letzten Jahre auf 80% reduziert. Da ich verheiratet bin, durfte ich für diese „Ehezeit“ nachkaufen. Interessant ist, dass man nicht nur berechtigt ist, die fehlenden 20% nachzukaufen, sondern bis auf das o.g. Maximum erhöhen darf. 


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11 Monaten  ago  

Darum geht es aber nicht, es geht um einen Nachkauf von Rentenzeiten in Deutschland und welchen Effekt das auf die Rente in Luxemburg hat.Nachkaufen und zusätzliche Einzahlungen sind in dem Fall ja nicht mehr möglich.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 319 Messages

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10 Monaten  ago  

Ich habe die Zwischenfrage von DirLux ausführlicher beantwortet. 


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10 Monaten  ago  

Das war auch mein Versuch, hier der Auszug aus dem link den ich eingestellt hatte, wie gesagt wirkt sich der Nachkauf von einem Jahr in Deutschland auf die Rente aus Luxemburg mit 0.01% aus.

"

Was genau sind die proportionalen Steigerungen?

Die proportionalen Steigerungsbeträge erhält man durch die Multiplikation der Summe der nachweisbaren beitragspflichtigen Einkommen mit einem Steigerungsfaktor, einer Art Zinssatz. Die beitragspflichtigen nachgewiesenen Einkommen werden auf den Indexstand 100 (Basisjahr 1984) gebracht. Der proportionale Steigerungsfaktor beträgt zurzeit 1,85%. Wenn der Versicherte zu Beginn der Rente mindestens 55 Jahre alt ist und 38 Pflicht-, freiwillige Weiter-, fakultative oder Nachkaufversicherungsjahre belegen kann (55 + 38 = 93), steigt der Steigerungsfaktor um 0,01% für jedes Jahr, das die 93 überschreitet. Die Steigerungsdecke beträgt 2,05%.

BeispielAlter 60, Versicherungszeiten 40, Total = 100,Unterschied 100 – 93 = 7 ; Steigerungssatz: 1,85% + 0,07% = 1,92%"


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hooge
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10 Monaten  ago  

Müssen die anrechenbaren Jahre zur Ermittlung des Steigerungssatzes in Luxembourg erbracht sein oder werden dort auch die deutschen Beitragszeiten berücksichtigt?

 


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10 Monaten  ago  

Der Steigerungssatz von 0.01% gibt es auch für  Zeiten aus Deutschland.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 319 Messages

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10 Monaten  ago  

Die Parameter der gehaltsabhängigen Rente (prop. Steigerung) sind nicht mehr aktuell!siehe: https://www.secu.lu/assurance-pension/livre-iii/chapitre-ii-objet-de-lassurance/calcul-des-pensions/

2023 ist der Satz der proportionalen Steigerung 1,782% und die Erhöhung 0,015%.Der Faktor wird seit 2012 bis 2052 von 1.85% auf dann 1.6% reduziert; dafür steigt der pauschale Satz von 23,5% auf 28%. In Summe sinkt die Rente dadurch allerdings zukünftig um ca. 8%.

Grundsätzlich gibt es aber keine separate Kalkulation für Nachkauf oder freiwillige Einzahlungen. Die Beträge werden in ein Äquivalent eines Gehaltes umgerechnet und werden dann in der Gesamtsumme der Einkommen in der Rentenformel mitberücksichtigt.

Hier einmal ein paar grobe Überschlagsformeln für die Rentite die sich aus der Formel für die prop. Steigerung ergeben:

Nachkauf: Einmalbetrag /2 * Steigerungssatz zum Jahr des Rentenbeginns = zusätzl. monatl. RenteBeispiel: 10.000€ /2 * 1,738% (für 2030) = 86,9€ monatl. Rente

freiwillige Monatliche Beiträge: Monatl. Betrag / 16% * Steigerungssatz bei Rentenbeginn = zusätzl. monatl. RenteBeispiel: 200€ / 0,16 * 1,738% = 21,73€ monatl. Rente (bei 12 Beiträgen für ein Jahr)

Auch für die Rente aus dem monatlichen Gehalt läßt sich eine grobe Kalkulation bestimmen:Monatl. Gehalt * Steigerungssatz bei Rentenbeginn * Anzahl luxemburger Versicherungsjahre = Monatl. Rente (prop. Steigerung)16€ * Anzahl luxemburger Versicherungsjahre = Monatl. Rente (pausch. Steigerung)

Beispiel: 4000€ * 1,738% * 30 + 16€ * 30 = 2085€ + 480€ = 2565€ monatl. Rente aus Gehalt + Zeit (30 Jahre)Hier bleibt allerdings die Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung aussen vor. D.h. die Rente ist im allg. höher, da der Aufwertungsfaktor (Basis 1984 = 1) seit 2000 z.B. um fast 20% gestiegen ist. Auch persönliche Lohnerhöhungen oder Gratifikationen, sind ja nicht berücksichtigt. Der Indexwert rechnet sich raus!

Übrigens ist die Erhöhung der prop. Steigerung (2023 = 0,015%) eine Belohnung für Langzeitversicherte! Wenn ich z.B. mit 57 Jahren 37 Pflichtversicherungsjahre voll habe (57+37=94 Grenzwert) dann steigt meine Rente in den Jahren, die ich weiter arbeite zusätzlich um jährlich ca. 0,8% (=0,015%/1,782%)