logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Steuergrundfreibetrag  

Profilbild von
Hblock
1 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Ich lebe in Deutschland und arbeite in Luxemburg. In Deutschland habe ich Mieteinkünfte. Den Steuergrundfreibetrag von 9168 Euro bekomme ich in Deutschland von meinem Finanzamt nicht anerkannt, mit der Begründung:die Summe aus versteuernden Einkommen und Einkünften unter Progressionsvorbehalt überschreiten den Steuergrundfreibetrag von 9168 Euro.

( Einkünfte Luxemburg plus Einkünfte Deutschland)

Ist das so richtig ,oder muss Steuergrundfreibetrag von den Mieteinnahmen abgezogen werden.


Profilbild von
Saar74
67 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Aus meiner ich besteht durch den anzunehmenden Wohnsitz mit Lebensmittelpunkt Deutschland eine unbeschränkte Steuerpflicht im Deutschland und eine Einkommensteuer ist daher aus meiner Sicht immer erforderlich. (gibt aber auch andere Ansichten)

Aber alleine dadurch kann eine Steuererklärung gefordert werden.


Profilbild von
Tuta
84 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Progressionsvorbehalt bedeutet:

Der Steuersatz wird so berechnet, als ob das gesamte Einkommen in D steuerpflichtig wäre. Dieser Satz wird dann auf das in D steuerpflichtige Einkommen angewendet.

Es wird also für Dein gesamtes Einkommen (aus D und LU) der Grundfreibetrag berücksichtigt  und nicht nur für den Teil, der in D steuerpflichtig ist.