1. Nimand muss in zwei Länder die KfZ Steuer bezahlen.
2. Jeder ist selbst dafür verantwortlich das Fahrzeug konform der Melderichtlinien anzumelden
3. Jeder ist selbst verantwortlich seinen KfZ Steuerbescheid innerhalb der Widerspruchsfrist zu prüfen und ggfs zu Einspruch einzulegen
4. Nach ablauf der Widerspruchsfrist ist der Steuerbescheid vom Steuerpflichtigen nicht mehr anfechtbar
5. Das Land in dem die fällige KfZ Steuer nicht gezahlt wurde darf perse 5 Jahre rückwirkend die Steuer einfordern
6. Das Land in dem das KfZ nach den EU Melderichtlinen nach Ablauf der Karenzzeit von 6 Monaten nicht angemeldet wurde kann das Bußgeld für den Verstoß iHv 500Euro (pro Fahrzeug) verhängen
7. Summiert sich die nicht bezahlte KfZ Steuer auf einen Betrag >2.500Euro wird automatisch die BuStra eingeschaltet, dabei wird auf die Steuer ein Strafzuschlag von 100% fällig (passiert aber meist nur wenn mehrere Fahrzeuge falsch gemeldet sind da die 2.5k Euro normal mit einem Fahrzeug nicht erreicht werden)
8. Wurde die BuStra aktiv kann das die Steuer bis zu 10 Jahre rückwirkend gefordert werden