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Forum / Steuern und Finanzen

Überstunden in Lux. steuerpflichtig in D  

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Fredde
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2 Wochen  ago  

Die Regel hat nichts mit Lux versus DE zu tun sondern ist in den entsprechenden Regel der EU (Koordinierung der Sozialversicherungssysteme) festgeschrieben. Und wie immer gibt es hier Menschen die eine Vorteil haben und einige die eine Nachteil haben. 

Die Regeln gelten EU (plus Norwegen, Schweiz, Lichtenstein, ..) einheitlich. 

Ein Grundsatz ist das man zu jeder Zeit nur in einem Sozialversicherungssystem versichert ist. Das hat auch nichts mit der Steuer zu tun. 

Ich wüsste jetzt auch nicht wo gegen man da klagen will, da ja alle gleich behandelt werden (zum positiven wie zum negativen).

Wenn zum Beispiele ein Mensch der in Luxemburg wohnt nur eine Rente aus DE bekommt fällt er unter die DE Regel.

Wie es funktioniert wenn man aus mehren Ländern eine Rente bekommt aber nicht im Wohnort weiss ich noch nicht. Werde das aber in ein paar Jahren wissen weil ich betroffen bin. 


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2 Wochen  ago  

@Fredde

Trotzdem stellt sich mir die Frage warum die 25% Grenze gültig ist solange wie man arbeiten geht und wenn man in Rente geht eine >0% Grenze angewendet wird. Letztlich kommt die Rente ja auch aus der geleisteten Arbeit und bei nicht gerade wenigen würde die 25% Grenze hier echt viel helfen. 


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Fredde
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2 Wochen  ago  

Da stimme ich zu, das ist eine Inkonsistenz in der Regulierung. Sauberer wäre sicher eine ähnliche Lösung wie bei Erwerbseinkommen. 

Das Problem ist aber wie immer, das die aktuelle Regel für uns als LUX/DE Grenzgänger ungünstiger ist, aber in anderen Konstellationen ist diese dann wieder günstiger. 


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2 Wochen  ago  

@Fredde

Ein kleiner Hinweis noch, man kann in zwei Länder nicht gleichzeitig Pflichtversichert sein, freiwillig geht das allerdings schon, wie zB bei einer freiwilligen Weiterversicherung in der Luxemburger Rentenkasse.


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OLM2021
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2 Wochen  ago  

Wenn man am anderen Ende der Nahrungskette sitzt braucht man sich um Strafverfolgung bzgl Steuern keine Gedanken zu machen https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/cum-ex-aufarbeitung-100.html


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Andi81
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1 Woche  ago  

Zur Info --> Das FA Merzig versteuert die Überstunden (derzeit) nicht rückwirkend! Ganz frisch den Bescheid für 2022 erhalten... Die Gründe habe ich selbstverständlich nicht erfragt 😉 


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OnlyMe
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1 Woche  ago  

Guten Morgen zusammen,

wir sollten hier bei der Besteuerung der Überstunden sehr genau abgrenzen. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen "DBA 2012" und "DBA2024" und somit klar auch eine unterschiedliche Betrachtungsweise der Besteuerung von Überstunden.

Die Finanzämter und insbesondere das Finanzamt Trier versuchen nun mit "ihrer" Interpretation  geltendes Recht (altes DBA2012) und bisherige Anwendung (Bestandsrecht und Rechtssicherheit) aufzuheben und neu zu formulieren. Insbesondere durch die Androhung "ihre neue Auslegung" auch bis zu 7 Jahre rückwirkend anzuwenden wird hier "Stimmung" gegen die Grenzgänger und Pendler gemacht. Und das ganz bewußt!

Ursprung ist wohl ein Rundschreiben der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer an die Finanzämter, die Grenzgänger der Region intensiver und kritischer zu betrachten. Wir "Grenzgänger" sind Frau Dreyer seit jeher ein "Dorn im Auge" und ihre Argumentation ist abenteuerlich. Ein guter Grund für jeden Grenzgänger, das eigene Wahlverhalten bei der nächsten Landtagswahl (Anfang 2026) in Rheinland-Pfalz diesbezüglich anzupassen 🙂

Dem Finanzamt in Trier ist nun zwischenzeitlich wohl jedes Mittel recht und so werden Bescheide einfach geschätzt, neu bewertet und es gibt auch einige Fälle, in denen behauptet wurde, das Unterlagen angefordert wurden, obwohl dies nicht belegt werden kann.

Hier sollte sich jeder Steuerzahler schützen und durch Widerspruch und Klage gegen diese "Willkür" vorgehen. Wer sich hier einschüchtern lässt und zahl, verliert nach 4 Wochen Widerspruchsfrist sein Recht auf Korrektur. Ich persönlich denke, dass das genau das Kalkül der Finanzbehörde ist.

Sehr interessant ist auch, dass die Finanzämter im Saarland die Rechtslage für das alte DBA2012  wohl auch anders einschätzen und für die alten Bescheide (vor 2024) die Besteuerung der Überstunden nicht vornehmen. Hier scheut man vermutlich die Widerspruchs- und Klagewelle.

Wir Steuerzahler / Bürger haben grundsätzlich für diese Vorgehensweisen einige Rechte und sollten diese auch nutzen:

- Dienstaufsichtsbeschwerde (unangemessenes Verhalten, insbesondere Einschüchterung und Drohung)- Fachaufsichtsbeschwerde (insbesondere, wenn der Finanzbeamte falsches Recht anwendet bzw. keine ausreichende Fachkenntnis hat)- Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG (Wenn durch falschen Bescheid Schaden entstanden ist z.B. Mehrkosten Steuerberater/in usw.)- Widerspruch- Klage

1.) Doppelbesteuerungsabkommen DBA 2012 (Steuerbescheide bis 2023)

Hier versucht das Finanzamt Trier (federführend) eine "Rechtsmeinung" zu vertreten/durchzusetzen, die es nicht gab/gibt und die nach Einschätzung der Experten auch vor keinem Gericht bestand haben kann/wird.

Folgende Punkte können hier u.a. aufgeführt werden:

- Verbot der Rückwirkung / Auslegung von Recht- DBA 2012 hat keine Beschreibung für Besteuerung- Verwaltung bindet sich durch "Vorgehensweise in der Vergangenheit"- Finanzamt Trier hat selbst in der Vergangenheit anders entschieden! Alte Bescheide- Finanzamt Trier hat in der Vergangenen Publikationen veröffentlicht, die selbst nie so argumentiert haben!- Bestandskräftige Bescheide werden nicht geändert, nur offene! Tatbestand der Diskriminierung - Unterschiedliche Vorgehensweise / Betrachtung bei den Finanzämtern im Lande! Tatbestand der Diskriminierung - ...

2.) Doppelbesteuerungsabkommen DBA 2024 (Steuerbescheide ab 2024)

Hier sieht die Rechtslage wohl anders aus und die Finanzämter können die Überstunden besteuern. Somit sollte jeder individuell seinen Steuerfreibetrag kennen und möglichst mit den geleisteten Überstunden unter dieser Grenze liegen bzw. die möglichen entstehenden Steuern frühzeitig einplanen. Zudem sind die Gewerkschaften / Finanzbehörde Luxembourg an diesem Thema ja dran und wir dürfen weiter hoffen, dass es noch eine Lösung gibt. Interessant ist in diesem Zusammenhang die derzeitige Diskussion in Deutschland keine Steuern mehr auf Überstunden zu erheben (Vorschlag der FDP) Nach meinem Verständnis müsste das dann auch für uns Grenzgänger ebenso gelten, da die Finanzbehörden das Recht auch für uns Grenzgänger anwenden.

So sehe ich die derzeitige die Situation und verfahre dementsprechend. Das ist meine persönliche Einschätzung und stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. Wir müssen uns gemeinsam gegen diese Vorgehensweise der Finanzbehörden wehren. Je mehr Widerstand entsteht, desto schneller wird hier von der "falschen" Herangehensweise abgesehen.

Kurzer Hinweis! Das Finanzamt Trier liest hier auch mit bzw. versucht unsere Diskussion zu ihren Gunsten  zu manipulieren.

Allen ein schönes Wochenende...


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Rantanplan1307
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1 Woche  ago  

Klagen wird doch wohl jeder der eine Nachzahlung von u.U. mehreren tausend Euro erhalten wird. Ich werde das auch nicht ohne weiteres bezahlen! Es ist eine riesen Sauerei und Armseligkeit seitens D, jedoch könnte ich mir vorstellen, dass es hauptsächlich um die Ausgleichszahlungen geht die D von Lux haben möchte.

Und das im besten Deutschland aller Zeiten 😉


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1 Woche  ago  

vor über 20 Jahren wurden die LKW Fahrer bereits zur Kasse gebeten und nichts hat damals geholfen und jetzt sind wir dran 😩


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Jumbo
SLS | D | 685 Messages

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7 Tagen  ago  

Die Gewerkschaften in Luxemburg müssen dem lux. Finanzminister Druck machen. Derjenige hat das alles mit Deutschland unterschrieben. Und sollte Verantwortung zeigen. Stattdessen regiert er nicht mehr güber Anrufe von den Gewerkschaften. Schon toll.


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Fenja1
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5 Tagen  ago  

@ Info: "Die Aleba hat lediglich die Fehler verbessert im Bericht der Regierung. Nur leider hat die Regierung sehr viele steuerrelevante Punkte komplett vergessen und darauf hätte die Aleba hinweisen müssen. So ist die Darstellung leider immer noch nicht richtig, sie ist nur weniger falsch."

So etwas kann wirklich nur jemand schreiben, der nie selbst in ELSTER eingibt. Erklärungen für 2024 sind in ELSTER noch gar nicht möglich. Das geht erst in 2025. Ich habe mir mal den Spass gemacht und es in ELSTER 2023 eingegeben. Und siehe da - stimmt. Nur der Steuersatz ist ein anderer, denn in 2024 gilt ein anderer Steuersatz als in 2023. 

Aber immer mal die anderen schlecht machen! Finanzamt Trier hätte ja auch mal direkt eine Klarstellung rausgeben können. 


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5 Tagen  ago  

Oh nee, es geht um die falsche bzw. nicht richtige Darstellung der Pausch.-Beträge🤗


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Fenja1
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4 Tagen  ago  
Posted by: info

Oh nee, es geht um die falsche bzw. nicht richtige Darstellung der Pausch.-Beträge🤗

Ah, viel Meckern aber nichts Sachliches beitragen. So lieben wir die Teilnehmer. Ironie off.