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Forum / Steuern und Finanzen

Verzicht auf deutschen Rentenanspruch  

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Bine1963
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3 Jahren  ago  

Guten Tag, ich arbeite seit 1987 größtenteils in Luxemburg, laut Auskunft der CNAP kann ich am 01.12.2023 nach Luxemburger Gesetz in Rente gehen.

In meinem Rentenanspruch sind auch 111 Monate Pflichtversicherung aus Deutschland enthalten. Laut aktueller Auskunft der DRV kann ich aus Deutschland mit knapp 67 Jahren mit einer Rente in Höhe von ca. knapp 400 Euro monatlich rechnen.

In Luxemburg wird meine Rentenatürlich deutlich höher ausfallen.

Laut Luxemburger Steuerrecht bin ich meines Wissens in Luxemburg steuerpflichtig (auch für Rente), solange 90 % meines Einkommens (bzw. Rente) aus Luxemburg stammen. Bei der voraussichtlichen Aufteilung Euro wäre das nicht mehr der Fall. Allerdings gibt es auch eine Klausel, dass dies nicht gilt, wenn diese 10 % weniger als 12.000 Euro in Summe pro Jahr ausmachen.

Nun meine Fragen:

  1. Besteht die Möglichkeit, sich die in Deutschland gezahlten Versicherungsbeträge auszahlen zu lassen?
  2. Kann ich gegebenenfalls auch komplett auf die Rente aus Deutschland verzichten, falls durch die in Deutschland für die Gesamtrente fälligen Steuern meine Nettorente geringer wäre als alleiniger Inanspruchnahme der luxemburger Rente?

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3 Jahren  ago  

1. Renten werden immer in dem Land besteuert in dem der Anspruch besteht.

2. Die deutsche Rente führt in dem Fall lediglich zum Progressionsvorbehalt.

3. Auszahlen der deutschen Rente ist nicht möglich.

4. Ein Verzicht entsteht simpel wenn kein Rentenantrag gestellt wird.

5. An deiner Stelle würde ich mir weniger Gedanken um das Steuerthema machen als um die Krankenversicherung.

Nur Rente aus Luxemburg = krankenversichert in Luxemburg.

Rente aus Deutschland = beide Renten werden zur deutschen Krankenversicherung mit höheren Beiträgen gerechnet.


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Bine1963
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3 Jahren  ago  

Super, danke für die Info.


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Tuta
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3 Jahren  ago  

Annahme Wohnsitz in D

1. Die Rente ist in LU steuerpflichtig, solange man nicht für die "Gleichbehandlung mit Ansässigen" optiert werden Einkommen aus D nicht in den Progressionsvorbehalt in LU einbezogen

2. In D wird die Rente aus LU in den Progressionsvorbehalt eingezogen

3. Wenn man einen Rentenanspruch in D hat, egal ob man den in Anspruch nimmt oder nicht, wird einen die LU Krankenversicherung früher oder später (spätestens wenn man hohe Kosten verursacht), rauswerfen und an die D Krankenversicherung verweisen (und das ist rechtmässig).


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Saar74
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3 Jahren  ago  

@Tuta

Was bedeutet 3. denn für die deutsche Rente? Heißt das, man sollte auf alle Fälle einen Rentenantrag in D stellen, oder kann man zuerst verzichten.... und wenn man dann aus der Lux KV fliegt wegen hohen Kosten, stellt man den Rentenantrag in D?

Oder geht das dann nicht mehr?

 

Danke und Grüße


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3 Jahren  ago  

Den Rentenantrag in Deutschland kann man später natürlich noch stellen, aber wenn die KV einen raus wirft hat es ja einen Grund, die Kosten wurden ja nicht durch eine gute Gesundheit verursacht. Wenn man halt krank ist dann ist es schon schwer den Rentenantrag zu stellen und die KV Angelegenheiten noch zu klären.

Man muss einfach bedenken das durch die Kontenklärung für die luxemburger Rente alle Daten in Luxemburg vorliegen und es ist im Prinzip nicht anders als der Zwang in Deutschland Rente beantragen zu müssen wenn ALG2 anfällt.

"Ist eine Person arbeitslos, bezieht Arbeitslosengeld 2 und erreicht das 63.Lebensjahr, dann ist sie grundsätzlich verpflichtet, eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen."

Vereinfacht gesagt, es besteht ein Rentenanspruch in Deutschland und den muss man nehmen, ob man will oder nicht. Der Effekt für Luxemburg, ein alter Mensch kann nie mehr KV Kosten verursachen als seine Beiträge ausmachen. Darum bleibt die Angelegenheit ja auch so lange ruhig wie keine Kosten verursacht werden, erst wenn diese deutlich über den Beiträgen liegen geht es recht schnell mit der Kündigung.


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Tuta
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3 Jahren  ago  

Wenn man den Rentenantrag in D später stellt, wird aucb erst ab dann gezahlt. Rückwirkend wird nicht gezahlt. Die LU KV wird einen rückwirkend rauswerfen und man muss in D für die Zeit nachzahlen.

In den allermeisten Fällen ist ohnehin die Rente aus D höher als der zusätzliche KV Beitrag in D gegenüber LU. Für die Rente aus LU ist in D der halbe Beitragsatz (d.h. derzeit ca. 7,5%) in der KV zu zahlen.


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PsstGeheim
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3 Jahren  ago  

Ist das tatsächlich der Fall, dass man in D rückwirkend die KV Beiträge zahlen muss ? Die meisten gehen ja doch in jungen Jahren nach Luxemburg, verdienen mehr als in D, haben ein höheres Rentenniveau erreicht als in Deutschland. Das Verhältnis der Rente aus Deutschland zu den erwarteten KV-Beiträgen könnte dann doch umschlagen. Es bleibt sicher natürlich trotzdem mehr Rente als nach einem Arbeitsleben in D, aber dieses "Rente ausschlagen" ist halt in vielen Köpfen so drin. 


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grenzerfahrung
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3 Jahren  ago  

Tuta schrieb:

> Für die Rente aus LU ist in D der halbe Beitragsatz (d.h. derzeit ca. 7,5%) in der KV zu zahlen.

Dazu kommt doch aber auch der Beitrag zur Pflegeversicherun in Höhe von 3,05% für Rentner, n'est ce pas?


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grenzerfahrung
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3 Jahren  ago  
Posted by: grenzerfahrung

Tuta schrieb:

> Für die Rente aus LU ist in D der halbe Beitragsatz (d.h. derzeit ca. 7,5%) in der KV zu zahlen.

Dazu kommt doch aber auch der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,05% für Rentner, n'est ce pas?

 


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Tuta
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3 Jahren  ago  
Posted by: grenzerfahrung

Tuta schrieb:

> Für die Rente aus LU ist in D der halbe Beitragsatz (d.h. derzeit ca. 7,5%) in der KV zu zahlen.

Dazu kommt doch aber auch der Beitrag zur Pflegeversicherun in Höhe von 3,05% für Rentner, n'est ce pas?

In LU ist ebenfalls Pflegeversicherung zu zahlen. In der Gesamtrechnung (KV und PV) kommt es nur bei einer sehr kleinen Rente aus D dazu, dass die Rente aus D kleiner ist als die Differenz der Beiträge aus KV und PV zwischen D und LU


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Wasserband
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3 Jahren  ago  

Hallo in die Runde,

habe keine "Erfahrungswerte", kann nur mein "Gefühl" sprechen lassen. Die Ausführungen/Auslegungen/Meinungen einzelner Forenmitglieder finde ich interessant, jedoch fehlen mir handfeste Nachweise und manches geht meines Erachtens eher Richtung "Panikmache"

Was heisst: Wenn der Lux-Rentenbezieher später krank wird, kommt es zu einem "Rauswurf aus der CNS" ...Worauf basiert diese Aussage? Persönliche Erfahrungen ? So könnte es sein? "Panikmache"?

Oder:

Die DE Rente kann später beantragt werden, aber die CNS wirft einen raus und die deutsche KV verlangt rückwirkend ...? Worauf basiert das ?

Beispiele von ALG2 etc. sind zusätzlich interessant, aber hier nicht zielführend.

Nochmal: Den Umstand, dass die CNS einen in DE ansässigen Lux-Rentenbezieher einfach "rauswirft", kann ich mir nicht vorstellen - noch sind wir EIN Europa und Luxemburg ist kein Bannanenstaat!

Nun her mit den FAKTEN bitte 🙂 


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Tuta
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3 Jahren  ago  
Posted by: PsstGeheim

Ist das tatsächlich der Fall, dass man in D rückwirkend die KV Beiträge zahlen muss ? Die meisten gehen ja doch in jungen Jahren nach Luxemburg, verdienen mehr als in D, haben ein höheres Rentenniveau erreicht als in Deutschland. Das Verhältnis der Rente aus Deutschland zu den erwarteten KV-Beiträgen könnte dann doch umschlagen. Es bleibt sicher natürlich trotzdem mehr Rente als nach einem Arbeitsleben in D, aber dieses "Rente ausschlagen" ist halt in vielen Köpfen so drin. 

Ich verstehe nicht, was mit "das Verhältnis könnte umschlagen" gemeint ist

Ein Renter, der in D wohnt ist in D krankenversichert. Ausnahme. es wird ausschließlich eine Rente aus LU bezogenEin Verzicht auf die Rente aus D um in LU in der KV zu bleiben geht nicht.

der zeitliche Ablauf sieht so aus:- Arbeit in LU: KV in LU- Rente nur aus LU (z.B. ab 60): KV in LU- zusätzliche Rente in D (z.B. ab 67): KV in D (Beiträge auf beide Renten)

Das "Rente ausschlagen" wäre in den allermeisten Situationen ein negatives Geschäft.


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Tuta
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3 Jahren  ago  
Posted by: Wasserband

Hallo in die Runde,

habe keine "Erfahrungswerte", kann nur mein "Gefühl" sprechen lassen. Die Ausführungen/Auslegungen/Meinungen einzelner Forenmitglieder finde ich interessant, jedoch fehlen mir handfeste Nachweise und manches geht meines Erachtens eher Richtung "Panikmache"

Was heisst: Wenn der Lux-Rentenbezieher später krank wird, kommt es zu einem "Rauswurf aus der CNS" ...Worauf basiert diese Aussage? Persönliche Erfahrungen ? So könnte es sein? "Panikmache"?

Oder:

Die DE Rente kann später beantragt werden, aber die CNS wirft einen raus und die deutsche KV verlangt rückwirkend ...? Worauf basiert das ?

Beispiele von ALG2 etc. sind zusätzlich interessant, aber hier nicht zielführend.

Nochmal: Den Umstand, dass die CNS einen in DE ansässigen Lux-Rentenbezieher einfach "rauswirft", kann ich mir nicht vorstellen - noch sind wir EIN Europa und Luxemburg ist kein Bannanenstaat!

Nun her mit den FAKTEN bitte 🙂 

Wenn ein Rentenbezieher, der in D wohnt und Rente aus LU bezieht einen Rentenanspruch auch in D hat, ist er zwangsweise in D krankenversicherungspflichtig. Wenn er trotzdem weiter in LU in der KV ist, ist das falsch und die LU KV "wirft ihn raus", d.h. die LU KV ist rückwirkend unwirksam und der Rentner wird an die D KV verwiesen. Das ist keine Meinung sondern gesetzliche Regelung.

Die "Panikmache" besteht darin, dass behauptet wird die höheren KV und PV Beiträge in D würden höher sein als eine Rente aus D, das ist aber nur in seltenen Ausnahmefällen der Fall.


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Wasserband
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3 Jahren  ago  

@Tuta,

Danke dir - bin zu 95 % bei deinen Ausführungen. Die 5 % beziehen sich lediglich auf die Aussage, dass ein "Verzicht" auf die DE nicht möglich sei - dem ist nicht so. Die DE Rente muss beantragt werden, wenn diese nicht beantragt wird, kommt es (m.E.) zu keiner Auszahlung - auch nicht "zwangsweise". Der Ausdruck "Verzicht" ist mir im Rentenrecht nicht bekannt - weil idR in 99,9 % der Fälle dieser auf keinen "klassischen Rentner" zutrifft - nur auf Grenzgaenger gen Lux.

Und jetzt die Kurve: Die DE Rente wird nicht beantragt (ob wegen der Höhe sinnvoll oder nicht lassen wir aussen vor) und somit nur Rente aus Lux: => Selbst mit 70 oder 75 Jahren nur bei der CNS versichert. Jetzt kommt aber Forenmitglied "Info" mit seiner Aussage/Hinweis: Der Rentner/in/Divers ...:-) wird schwer krank und dann käme die CNS auf die Idee: Moment, hat der nicht noch Anspruch auf eine Rente in DE und damit KV DE? Und schwupp raus aus der CNS ... Genau diesen Fall würde ich gerne näher betrachten - mit Fakten oder erlebten Erfahrungen ...