65 Jahre. Arbeitnehmer in Luxemburg haben oftmals dieses “Totem-Alter” im Kopf, wenn sie an ihren Ruhestand denken. Doch in Wahrheit scheiden die meisten Arbeitnehmer schon viel früher aus dem Berufsleben aus. So erhält die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) jedes Jahr dreimal so viele Anträge von Mitgliedern, die eine “vorzeitige Alterspension” beantragen, als die übliche Pension…

Dies gilt sowohl für Gebietsansässige als auch für Grenzgänger, da für beide die gleiche Rententabelle gilt. Die CNAP berichtet übrigens in ihrem letzten Jahresbericht, dass “das Durchschnittsalter eines Beziehers einer vorzeitigen Alterspension zum Zeitpunkt der Gewährung der Pension 60,1 Jahre betrug”.

Ab wann ist das der Fall?

Tatsächlich ist es im Großherzogtum ab 57 Jahren möglich, in den Ruhestand zu gehen. Allerdings muss man dann 480 Monate an Pflichtversicherungsbeiträgen nachweisen können. Dies entspricht 40 vollen Berufsjahren auf der einen oder anderen Seite der Grenze.

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Das Mindestalter wird auf 60 Jahre angehoben, wenn der Versicherte 40 Jahre Pflichtversicherungszeiten, Weiterversicherungszeiten, freiwillige Versicherungszeiten, Nachkaufzeiten und Zusatzzeiten nachweisen kann, davon mindestens 10 Jahre Pflichtversicherungszeiten, Weiterversicherungszeiten, freiwillige Versicherungszeiten und Nachkaufzeiten (d. h. ohne Zusatzzeiten während dieser 10 Jahre).

Das gesetzliche Renteneintrittsalter in der Europäischen Union

Auf dem Papier sieht alles (relativ) einfach aus, aber es ist klar, dass die Zusammenstellung der Akte je nach den Unwägbarkeiten der Karriere oder gemischten Beschäftigungszeiten (in Luxemburg + im Ausland) schnell kompliziert werden kann.

Die CNAP empfiehlt daher, dass ein Arbeitnehmer, der nur in Luxemburg gearbeitet hat, seinen Antrag 2 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einreichen sollte, während ein Arbeitnehmer, der während seiner Tätigkeit zwischen den Grenzen hin und her gesprungen ist, “mindestens ein halbes Jahr vorher” einen Antrag einreichen sollte.

An wen muss man sich wenden?

Für in Luxemburg ansässige Personen: Die CNAP ist weiterhin die Anlaufstelle für Anträge auf vorzeitige Altersrente. Eine einzige Ausnahme kann in Betracht gezogen werden, wenn die Person sowohl im privaten als auch im öffentlichen (staatlichen oder kommunalen) Sektor Karriere gemacht hat. In diesem Fall muss der Antrag bei dem Träger des Systems gestellt werden, dem die Person zuletzt angehört hat.

Für Grenzgänger: Der Antrag auf Vorruhestand muss an die Stelle gehen, die in ihrem Wohnsitzland für diese Frage zuständig ist. Die CNAV auf französischer Seite oder der Föderale Pensionsdienst in Belgien zum Beispiel.
Auch hier gibt es eine Ausnahme: Ein ausländischer Arbeitnehmer, der seine gesamte Laufbahn im Großherzogtum absolviert hat, kann direkt die CNAP beantragen.

Kann ich danach wieder eine Arbeit aufnehmen?

Im Gesetz steht nichts dagegen, dass ein Bezieher einer Frühpension eine berufliche Tätigkeit ausüben kann. Es versteht sich jedoch von selbst, dass eine mögliche Kürzung der monatlich gezahlten Rente eintritt.

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Die “Antikumulierungsregeln” lassen es jedoch zu, dass ein Rentner unter 65 Jahren als Arbeitnehmer ein Einkommen von weniger als einem Drittel des sozialen Mindestlohns hat, ohne dass seine Rente gekürzt oder entzogen wird. Darüber hinaus wird die Nationalkasse anfangen zu kratzen.

Wenn die Summe aus Rente + neuem Gehalt einen Schwellenwert nicht überschreitet, der auf dem Durchschnitt der fünf höchsten beitragspflichtigen Jahresgehälter seiner Laufbahn basiert, wird die Rente des Rentners um diesen Grenzwert gekürzt, heißt es in dem offiziellen Text.

Unser Dossier “DIE RENTE IN LUXEMBURG” finden Sie hier.