Durch die Investition in die eigene berufliche Entwicklung kann jeder seine Fähigkeiten erweitern, seine Beschäftigungsfähigkeit stärken und sich effizient an den sich verändernden Arbeitsmarkt anpassen.

Um Weiterbildungen in ihrem jeweiligen Fachgebiet zu absolvieren oder sich die von den Arbeitgebern angesichts wirtschaftlicher, technologischer und sozialer Veränderungen geforderten Fähigkeiten anzueignen, können die Beihilfen für die Weiterbildung Privatpersonen bei der Entwicklung ihrer beruflichen Laufbahn unterstützen.

Die Beihilfemaßnahmen für die Weiterbildung, die unter gewissen Bedingungen erhältlich sind, gibt es in verschiedenen Formen, wie etwa bezahlter Sonderurlaub, Maßnahmen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung oder spezifische Zuschüsse.

Sonderurlaub: eine Gelegenheit, sich weiterzubilden

Zur Unterstützung ihrer Bemühungen in puncto Entwicklung ihrer Kompetenzen können Privatpersonen je nach Situation und Zielsetzung unterschiedliche Arten von Sonderurlaub für Ihre Weiterbildung beantragen, einschließlich der Übernahme ihrer Vergütung.

Der individuelle Bildungsurlaub bietet die Möglichkeit, über freie Zeit für individuelle Weiterbildungen zu verfügen. Er kann im Laufe des Berufslebens bis zu 80 Tagen betragen. Die Weiterbildungen müssen keinen direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz der betreffenden Person haben.

Der Sprachurlaub ist eine weitere Art des Sonderurlaubs, um die luxemburgische Sprache zu erlernen oder bereits vorhandene Luxemburgischkenntnisse zu vertiefen und so die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Er kann während der gesamten beruflichen Laufbahn bis zu 200 Stunden betragen.

Arbeitszeiteinteilung, um sich weiterzubilden

Privatpersonen werden zwei Maßnahmen angeboten, um ihre Arbeitszeit und die für die Weiterbildung benötigte Zeit entsprechend ihren eigenen Zielen im Hinblick auf die Entwicklung von Kompetenzen und ihrer Verfügbarkeit einzuteilen.

Die persönliche Arbeitszeitorganisation erleichtert dem Arbeitnehmer die Teilnahme an Weiterbildungen und er profitiert gleichzeitig von einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Das Unternehmen muss über eine Gleitzeitregelung verfügen.

Der unbezahlte Urlaub zur Weiterbildung ermöglicht eine vorübergehende Unterbrechung der beruflichen Verpflichtungen, um eine Weiterbildung zu absolvieren. Die Höchstdauer eines solchen unbezahlten Urlaubs beträgt 6 Monate in Folge.

Spezielle finanzielle Unterstützung

In Luxemburg werden spezielle Finanzierungsmöglichkeiten für besuchte Weiterbildungen oder die entsprechende Zielgruppe angeboten.

Dank der steuerlichen Abzugsfähigkeit können beispielsweise die Kosten für die berufliche Weiterbildung in der Steuererklärung vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden.

Die Kosten für den Ausbau von Qualifikationen müssen in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und vom Arbeitnehmer getragen werden.

Die staatliche Studienbeihilfe für Hochschulstudien, eine weitere Art der finanziellen Unterstützung, kann von jeder Person beantragt werden, die in einem Hochschulstudiengang eingeschrieben ist, um unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium und/oder ein Darlehen zu bekommen.

Wo erfährt man mehr zu den Beihilfen für die Weiterbildung?

Das INFPC veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und den Berufskammern zwei Informationsveranstaltungen zum Thema Weiterbildungsbeihilfen für Privatpersonen.

Die Informationsveranstaltungen finden statt am:

Montag, den 6. Mai 2024, auf Französisch (18:00-19:30 Uhr)
Montag, den 13. Mai 2024, auf Luxemburgisch (18:00-19:30 Uhr)
in der Chambre des salariés 2 – 4 rue Pierre Hentges, L-1726 Luxemburg.

Es handelt sich um Präsenzveranstaltungen, die auch im Livestream übertragen werden. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist Pflicht auf www.infpc.lu

Mehr Informationen: www.lifelong-learning.lu

Publi-Redaktion erstellt von

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