Der Kultururlaub unterstützt die Professionalisierung der luxemburgischen Kulturszene und ermöglicht Kulturakteuren die Teilnahme an kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen in Luxemburg sowie im Ausland. 1994 geschaffen, wurde es 2014 mit der Begründung aufgehoben, dass die Professionalisierung der Kultur- und Kunstszene nicht erreicht sei.
Gute Nachrichten, seit dem 1. Februar 2023 ist es wieder in Kraft.

Ziele

Das Hauptziel des Kultururlaubs ist die Förderung der Kulturarbeit und die Professionalisierung der Kultur- und Kunstszene. Ziel ist es, den Bewerbern die Teilnahme an hochrangigen kulturellen Veranstaltungen oder anerkannten künstlerischen Veranstaltungen zu ermöglichen, die nicht Teil ihrer beruflichen Tätigkeit sind. Darüber hinaus bietet der Kultururlaub die Möglichkeit, an einer spezialisierten kulturellen oder künstlerischen Ausbildung innerhalb einer zugelassenen Einrichtung teilzunehmen.

Wie lange dauert der Kultururlaub jährlich?

Die wichtigste gesetzliche Änderung betrifft die maximale Anzahl freier Tage. Dies hängt von der Kategorie der Begünstigten ab. Sie schwankt je nach Kategorie zwischen 2 und 50 Tagen pro Jahr.
Weitere Einzelheiten finden Sie in diesem Dokument.

Wer kann profitieren?

Kultururlaub kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden von:

  • Schöpferische und ausführende Künstler in den Bereichen visuelle und audiovisuelle Künste, Multimediakünste und digitale Künste, darstellende Künste, Literatur und Verlagswesen, Musik und Architektur. 
  • Jedwede sonstige Personen, die im Rahmen eines Projekts oder einer Produktion in den Bereichen Film, audiovisuelle Medien, Musik, darstellende Künste, Grafik, bildende Künste, visuelle Künste oder Literatur tätig sind, sei es in der Phase der Vorbereitung, der Schaffung, der Ausführung, der Verbreitung oder der Verkaufsförderung. 

Ausgleichszulage

Im öffentlichen Sektor erhalten die Begünstigten des Urlaubs für die Dauer des Kultururlaubs weiterhin ihre Vergütung und genießen die mit ihrer Position verbundenen Vorteile. Die Begriffe öffentlicher Sektor beziehen sich auf den Staat, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die unter die Aufsicht des Staates oder der Gemeinden gestellten öffentlichen Einrichtungen und Dienste, die halbstaatlichen Körperschaften sowie die Nationale Eisenbahngesellschaft Luxemburgs.

Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten für jeden Urlaubstag eine Ausgleichszulage in Höhe ihres durchschnittlichen Tagesgehalts, wobei die Höhe dieser Zulage das Vierfache des sozialen Mindestlohns für ungelernte Beschäftigte nicht überschreiten darf. Diese Ausgleichszulage wird vom Arbeitgeber vorgeschossen und der Staat erstattet dem Arbeitgeber bis zum Vierfachen des sozialen Mindestlohns für ungelernte Arbeitnehmer, die Höhe der Zulage und den Arbeitgeberanteil der vorgestreckten Sozialversicherungsbeiträge gegen Vorlage einer entsprechenden Erklärung, dessen Modell vom Minister festgelegt wird.

 

Wie beantrage ich Kultururlaub?

Der Antrag auf Kultururlaub muss schriftlich mindestens 2 Monate vor dem Datum der Veranstaltung, für die der Urlaub beantragt wird, beim Kulturminister eingereicht werden.
Eine großherzogliche Verordnung legt die Verfahren für die Beantragung und Gewährung des Urlaubs sowie die vom Leistungsberechtigten vorzulegenden Unterlagen fest.
Der für Kultur zuständige Minister nimmt nach Anhörung eines beratenden Ausschusses den Antrag an oder lehnt ihn ab und legt gegebenenfalls die Dauer des Kultururlaubs fest.
Entdecken Sie alle Informationen in diesem Dokument.

 

Viele nützliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik: Das Recht der Arbeitnehmer.

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