Kurzarbeit und Telearbeit: tiefe Umbrüche für die Grenzpendler
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 28/04/2022 um 09:04
3 Kommentare

Im Frühjahr 2020 hat sich die COVID-19-Epidemie in Europa ausgebreitet und ist in kürzester Zeit zur Pandemie geworden.
Von den nationalen Regierungen wurden Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Innerhalb der Großregion haben diese Maßnahmen die Gewohnheiten und das tägliche Leben von Arbeitnehmern und Bürgern gleichermaßen stark verändert.
Die Auswirkungen der Grenzschließung innerhalb des Kooperationsraums sind nicht nur den Grenzgängern in Erinnerung geblieben.
Die “Interregionale Arbeitsmarkt-Beobachtungsstelle” hat nun einen Bericht veröffentlicht, der sich mit den Auswirkungen der Pandemie beschäftigt.
Diesen Bericht werden wir nach und nach vorstellen.
Homeoffice für Grenzgänger bleibt Thema
Der Blick richtet sich dabei auf die beiden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten auch für Grenzgänger: das ist zum einen der rasante Ausbau der Möglichkeiten zur Telearbeit und zum anderen die Anpassung der Kurzarbeiterregelung.
Telearbeit und ihre sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen
Telearbeit muss in jedem Staat geregelt und reguliert werden (Arbeitsrecht, Ausstattung, Vertraulichkeit).
Für Grenzgänger gibt es hier zusätzliche Hürden.
Personen, die von Zuhause aus in ihrem Wohnsitzland arbeiten, können ggf. nicht mehr als Grenzgänger betrachtet werden und müssen sozial- und steuerrechtlich anders behandelt werden.
Problem 1: Sozialversicherung
Die europäische Gesetzgebung sieht folgendes Prinzip vor: Eine Person, die ihre berufliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausübt, kann nur in einem Land beitragspflichtig sein.
Im vorliegenden Fall bleibt der Grenzgänger weiterhin in seinem gewöhnlichen Beschäftigungsland sozialversicherungspflichtig, wenn die Beschäftigung in seinem Wohnsitzland im Rahmen der Telearbeit 25% seiner gesamten Arbeitszeit oder seines Arbeitsentgelts nicht überschreitet.
Bei Überschreitung diese Grenze (wenn die Tätigkeit im Wohnsitzland 25% oder mehr der gesamten Arbeitszeit / des gesamten Arbeitsentgelts ausmacht) muss der Arbeitnehmer in seinem Wohnsitzland sozialversichert sein und unterliegt mit seinen kompletten Einkünften der Sozialversicherung dieses Landes.
Angesichts der unterschiedlichen Besteuerung in den Ländern können die finanziellen Folgen für den Arbeitnehmer enorm sein.
Zudem muss das Unternehmen im Beschäftigungsland Sozialversicherungsabgaben im Wohnsitzland des Arbeitnehmers zahlen.
Es muss den Arbeitnehmer bei der ausländischen Sozialversicherungsanstalt anmelden und die ausländischen Sozialversicherungsabgaben dorthin abführen, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist und ein Hemmnis für die Telearbeit von Grenzgängern darstellt.
Gleich zu Beginn der Gesundheitskrise im Frühjahr 2020 wurde zwischen den Ländern der Großregion vereinbart, dass Arbeitnehmer über die 25%-Grenze hinaus Telearbeit leisten können, aber weiterhin in ihrem Tätigkeitsland Beiträge zahlen müssen. So konnten sie Telearbeit in gleicher Weise wie andere Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Um die Krise zu bewältigen, wurde diese Flexibilität gegenüber der EU-Verordnung bis 2021 verlängert und gilt derzeit für die Länder der Europäischen Union bis zum 30. Juni 2022.
Relevanter Artikel: Letzmalige Verlängerung der Home-Office-Regel für Grenzgänger
Problem 2: Lohnsteuer
Um die Telearbeit für Grenzgängern zu vereinfachen, hatten die Behörden der Großregion bereits Mitte März 2020 beschlossen, dass die uneingeschränkte Telearbeit im Wohnsitzstaat keine Auswirkungen auf die Besteuerung von Grenzgängern haben wird, die im Tätigkeitsland erfolgt (nur Grenzgänger aus Frankreich nach Deutschland und aus Deutschland nach Frankreich, die im Grenzgebiet wohnen, zahlen ihre Steuern im Wohnsitzland).
Andere Steuerabkommen (Frankreich-Belgien, Frankreich-Deutschland) besagen, dass Grenzgänger (die nicht den Status eines Grenzgängers im steuerlichen Sinne haben) ihre Steuern in den jeweiligen Ländern anteilig für die in jedem Land gearbeitete Zeit zahlen.
Das Abkommen zwischen den Ländern, das Mitte März 2020 eingeführt wurde, sieht vor, dass Tage, an denen im Wohnsitzland im Telearbeitsverhältnis gearbeitet wird, keine Auswirkungen auf die Besteuerung haben. (Quelle: Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle)
Den gesamtem Bericht der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle gibt es hier als Download.
Ende der Sondervereinbarung naht
Die Vereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland zur Telearbeit endet am 30. Juni 2022.
Eine Petition hat sich mit einer Ausweitung der bisher geltenden 19 Tage beschäftigt, die Grenzgänger in Deutschland arbeiten dürfen, ohne dass dies eine Auswirkung auf die in Luxemburg zu entrichtende Lohnsteuer hat.
Frankreich und Belgien erlauben ihren Grenzgängern deutlich mehr Tage.
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Auch ein interessanter Fall von Steuergeldverschwendung durch WOLFRAM LEIBE:
https://www.focus.de/finanzen/news/lukrativer-mord-an-dietrich-flade-hexer-hingerichtet-kirche-kassiert-seit-430-jahren-horror-zinsen-von-stadt-trier_id_10561695.html
Vor 430 Jahren wurde ein Trierer Bürger durch die Inquisition als Hexer ermordet, also durch die katholische Kirche. Deshalb zahlt die Stadt Trier bis heute jährliche Zinsen für ein Darlehen, das dieser vor seiner Ermordung durch die katholische Kirche von der katholischen Kirche erhalten hat. Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht, könnte man auch ersatzlos einstellen, aber der Herr LEIBE zahlt einfach. Und fordert dann noch mehr Geld von Luxembourg, also von UNSEREN Steuergeldern, weil er die zur Verfügung stehende Kohle mit derlei Unsinn verplempert.
Der in Trier wohnende Pendler sollte sich bei den anstehenden Bürgermeisterwahlen gut überlegen, wo er sein Kreuz macht.
Absolute Zustimmung vor allem sollten die ganzen deutschen Pendler endlich mal aufhören sich dafür zu entschuldigen, dass sie in Luxembourg arbeiten, als Bürger der EU ist es nämlich ihr verbrieftes Recht das zu tun, aber die meisten denken noch sie müssen sich schlecht dabei fühlen, weil sie angeblich in Deutschland keine Steuern zahlen. Ist das anerzogen? Nichtdeutsche Grenzpendler sind nicht so unterwürfig.
Dabei wird letzteres wahrheitswidrig nur von den Lokalpolitikern behauptet, um die durch deren Steuerverschwendung und Inkompetenz leeren Kassen zu füllen.
Da können wir gerne mal den Herrn Leibe, OB von Trier hernehmen und die folgenden Fälle von Steuerverschwendung haben es teilweise sogar bis zum Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler geschafft, kann jeder selber ergoogeln:
1. Anschaffung zweier eiserner Wasserspender (zwei simple Metallstangen) die in der Trierer Innenstadt aufgestellt wurden, Stückpreis 10tausend Euro
2. Anschaffung zweier sprechender Mülleimer, die mittlerweile wegen Anwohnerbeschwerden wieder entfernt wurden, Stückpreis 90tausend Euro
3. Anschaffung zweier Elektrobusse von einer fragwürdigen Firma, die nach kiurzer Zeit den Dienst versagten, zum Zeitpunkt des Kaufs war die fragliche Firma bereits in die Schlagzeilen geraten, Stückpreis mehrere Hunderttausend Euro
4. Permanente Vergrösserung der Trierer Stadtverwaltung durch ständige fragwürde Neuschaffung von Stellen.
uswusw
Und die ganzen Viezopas die in den Kuhdörfern rund um Trier Bürgermeister spielen und denken sie können Luxembourg und die Pendler anzapfen um sich einen besonders schönen Weihnachtsbaum leisten zu können sind auch nicht besser.
Was würde denn passieren, wenn man dem Herrn Leibe noch mehr Geld gäbe? Er würde noch mehr verplempern. Ich ziehe gegebenenfalls auch nach Luxembourg, bisher war ich zu faul aber irgendwann reichts.
toflu
FR und BE haben die Vorteile von Heimarbeit für Dörfer, Städte, Geschäfte, Autobahn, Umwelt verstanden und wollen 2 Tage/Woche erlauben, ohne Steuer oder CNS diskussion.
Fals Deutschland es nicht andern will, und traumt über Geld kassieren, dass Sie nicht bekommen wird, dann Leute werden überlegen, ob es sich lohnt in Trier zu bleiben, 5 mal fahren, oder nach Arlon oder Metz, und nur 3 mal fahren. Schon einige Leute, Ausslander wie ich, die in DE froh waren sind umgezogen um Problem zu vermeiden.