Premierminister Luc Frieden und die CSV-DP-Mehrheit haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass das luxemburgische Rentensystem in Kürze geändert werden soll. Bis zu dieser Reform wird die CNAP (Caisse nationale d’assurance-pension – Nationale Rentenversicherungskasse) jedoch weiterhin jedes Jahr fast 4 Milliarden Euro an diejenigen auszahlen, die ihre gesamte oder einen Teil ihrer beruflichen Laufbahn im Großherzogtum verbracht haben.

Es gibt fast 148.000 Personen, die eine monatliche Rente beziehen, sowohl Gebietsansässige als auch Grenzgänger. Alle müssen drei Abzüge von den ausgezahlten Beträgen vornehmen. Diese Abzüge werden wie bei Arbeitnehmern direkt vorgenommen, jedoch zu anderen Sätzen.

💶 Die Einkommensteuer

Ja, sie gilt auch dann, wenn die Zeit für den Ruhestand gekommen ist! Und während bis zum 1. Januar 2024 die zugewiesenen Renten noch vom Konjunktursteuerkredit (CIC) profitieren, wird die Höhe der Abgaben mit der Einführung der neuen Indexstufen gesenkt.

Mit dem Jahreswechsel wird der Wert der Renten um +1,1 % angehoben. Die Kaufkraft der Senioren wird also letztlich gestärkt.

🧾 Der Anteil der Pflegeversicherung

Seit September letzten Jahres wurde dieser Beitrag auf 1,4 % der Rente erhöht, nach Abzug des Abschlags von einem Viertel des sozialen Mindestlohns ( d. h. 642,73 €).

Wie die Erwerbstätigen tragen also auch die Rentner zur Finanzierung der Pflege- und Betreuungskosten älterer Menschen bei, die ihre Unabhängigkeit verlieren. Die Beträge für Pflege, Hygiene oder Mobilität können sowohl ehemaligen Luxemburgern als auch Grenzgängern zugute kommen.

🩺 Man darf die Krankenversicherung nicht vergessen

Wenn Sie Rentner und Mitglied der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) sind, dann ist eine Abgabe von 2,8 % auf die Bruttorente fällig. Dabei ist zu beachten, dass der Rentner eigentlich nur die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zahlt (die anderen 50 % gehen zu Lasten der CNAP).

🔁 Zurückzahlen, zurückzahlen!

Natürlich ist es unmöglich, dass die CNAP alle Beiträge zurückerstattet, die ein Arbeitnehmer in Luxemburg gezahlt hat (egal wie kurz sein Vertrag war). Aber unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass man einen Teil der gezahlten Beträge zugesprochen bekommt. Und zwar unter drei Umständen (und immer auf Antrag des Rentners selbst):

  1. Wenn Sie als Bezieher einer normalen Rente eine abhängige Beschäftigung ausüben, dann können Sie nach Ihrem 65. Lebensjahr eine Erstattung der eingezahlten Beiträge erhalten.
  2. Wenn der Versicherte nach dem 65. Lebensjahr die Wartezeitbedingung für die Gewährung einer Altersrente nicht erfüllt und in Luxemburg oder im Ausland keine Rentenleistungen auf der Grundlage der betreffenden Versicherungszeiten erhalten hat. Es handelt sich dann um die Gesamtheit der Beträge zuzüglich der Anpassung des Indexes im Laufe der Zeit.
  3. Wenn die Gesamtbeitragsgrundlage eines Versicherten nach der Zusammenrechnung mehrerer versicherungspflichtiger Tätigkeiten oder Leistungen die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, wird die Differenz bei der Berechnung der Rente nicht berücksichtigt. De facto hat der/die betroffene Senior/in Anspruch auf Erstattung des auf ihn/sie entfallenden Beitragsanteils.

Im Jahr 2022 hat die CNAP Beiträge in Höhe von über 5 Milliarden Euro erstattet. Dies für fast 1.300 Männer und Frauen...

 

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