Mehrwertsteuer, Rentenhöhe, neue Steuertarife: Mit dem Beginn eines neuen Jahres gibt es viele Änderungen. Eine davon, die im Sommer verabschiedet wurde, sollte man jedoch nicht vergessen: die CO2-Steuergutschrift. Ihr Ziel ist es, den erwarteten Anstieg der “Kohlenstoffsteuer”, die auf Kraftstoffe oder Heizöl und Gas erhoben wird, für die geringsten Einkommen oder die niedrigsten Altersrenten abzumildern.

Damit diese zusätzlichen Kosten die weniger wohlhabenden Haushalte nicht zu sehr belasten, gilt seit 2020 eine Steuerrückerstattung. Da am 1. Januar 2024 der Preis für Diesel und Benzin in Luxemburg aufgrund dieser Steuer um einige Cent steigen wird, wurde beschlossen, die Steuergutschrift nicht nur beizubehalten, sondern sogar noch zu erhöhen. Diese Maßnahme soll die Kaufkraft von mehreren Tausend Haushalten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen stärken.

So wird ab dem ersten Tag des Jahres 2024 eine Erhöhung von 24 Euro für diese Steuergutschrift gelten. Dies entspricht einer Erhöhung um 50% für einen Betrag, der nun auf 168 € pro Monat begrenzt ist. Die maximale Ermäßigung wird jedoch nur für Bruttolöhne zwischen 0 und 40.000 € und für Altersrenten zwischen 300 und 40.000 € gewährt.

Zwei weitere Kredite werden erwartet

Bei der Verabschiedung dieser Regelung hatte die damalige Finanzministerin (Yuriko Backes) erklärt, dass “diese Steuergutschrift schrittweise bis zu einem Einkommen von 80.000 Euro pro Jahr sinkt, darüber hinaus ist sie nicht mehr anwendbar”. Dasselbe gilt für die Renten, die ebenfalls von diesem Anschub profitieren.

Auch wenn sie bislang noch nicht verabschiedet wurde, soll 2024 ebenfalls eine weitere Einkommenssteuergutschrift gelten. So will die Regierung rückwirkend zum 1. Januar die Steuergutschrift Bëllegen Akt einführen, mit der der Erwerb eines Hauptwohnsitzes oder Investitionen in den Mietwohnungsbestand gefördert werden sollen (Maßnahme zur Ankurbelung der Bauwirtschaft).

Darüber hinaus hat die neue CSV-DP-Mehrheit im Koalitionsvertrag vorgesehen, sich mit dem ECI (Équivalent au crédit d’impôt – Äquivalent zum Steuerguthaben) zu befassen, das den 8.000 REVIS-Empfängern (Eingliederungseinkommen) oder den 3.000 im RPGH (für Menschen mit Behinderungen) eingetragenen Personen gewährt wird, wie der “Crédit impôt énergie” für Angestellte galt.

Da diese ECI-Regelung am 31. Dezember 2024 ausläuft (Bonus von 84 €/Monat), hat die Regierung geplant, die Vergabemodalitäten zu ändern.

 

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