Sie ist – endlich – da! Die im März dieses Jahres verabschiedete Konjunktursteuergutschrift (CIC) wird nun auch im Großherzogtum auf Löhne, Gehälter und Renten angewandt. Die vor vier Monaten von einer Tripartite beschlossene Steuervergünstigung zur Stützung der Kaufkraft der Haushalte ist nun Wirklichkeit geworden. Für viele Arbeitgeber und Leistungsempfänger war die Bedeutung dieser Maßnahme jedoch nicht klar, bis sie den Betrag auf ihrer Lohnsteuerkarte entdeckten.

Der CIC, der den Energie-Steuerkredit (der im März letzten Jahres eingestellt wurde) ersetzen soll, war in Luxemburg noch nie eingeführt worden. Und obwohl die Abgeordnetenkammer ihn im Juni letzten Jahres verabschiedet hatte, war sein genauer Wert für jeden Einzelnen noch unklar. Mit Ihrer Gehaltsabrechnung oder Ihrem Rentenbescheid erfahren Sie, wie viel Geld der Staat Ihnen zugesteht.

Auch wenn diese Gutschrift im Hochsommer allen gut tun wird, sollte man bedenken, dass der Ende Juli erhaltene Betrag dem Siebenfachen des monatlich gewährten CIC entspricht.

Die Sozialpartner hatten nämlich vereinbart, dass der CIC rückwirkend zum 1. Januar 2023 ausgezahlt wird. Diese erste Auszahlung sollte daher diese Maßnahme berücksichtigen. Bei den künftigen Auszahlungen wird der Betrag daher geringer ausfallen.

Darüber hinaus wurde der CIC als vorübergehende Unterstützung eingeführt. Dieser "Damm gegen den Inflationsschock" wird mit Ablauf des Jahres 2023 verschwinden. So wollten es Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeber.

Für 2024 ist es eine andere steuerliche Maßnahme, die eintreten wird. Dabei geht es darum, die Nicht-Indexierung der Steuertabellen bei den verschiedenen Auslösungen desselben Indexes in der Vergangenheit auszugleichen. Während OGBL, CGFP und LCGB diese Geste in Höhe von 8 Indexierungen wünschten, wird sie "nur" das Äquivalent von 2,5 Indextranchen betragen.

Die Auswirkungen dieser Maßnahme 2024 dürften etwas höher sein als der "Gewinn" des im Solidaritéitspak 3.0 beschlossenen Konjunktursteuerguthabens.

 

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