Genau wie letztes Jahr, muss auch dieses Jahr die Steuererklärung bis spätestens Ende des Jahres abgegeben werden, also am 31. Dezember 2024.

Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

  • Der verheiratete nicht ansässige Steuerpflichtige, der sich für eine Gleichstellung mit Kollektiv- oder Individualbesteuerung entschieden hat. Dieser Steuerpflichtige wird dann an der Quelle nach einem Durchschnittssteuersatz besteuert, der auf seiner Steuerabzugssteuerkarte angegeben ist.
  • Wenn in Ihrem Haushalt das zu versteuernde Einkommen in Luxemburg mehr als 100.000 Euro beträgt.
  • Wenn Sie in Luxemburg wohnen und in Ihrem Haushalt mehrere Einkommen kumuliert werden (zwei Gehälter, ein Gehalt und eine Rente, zwei Renten, ein Gehalt und eine Vergütung der Agentur für Beschäftigungsentwicklung usw.) und der kumulierte Betrag der beiden Einkommen 36.000 € für Steuerpflichtige der Klassen 1 und 2 und 30.000 € für Steuerpflichtige der Klasse 1a übersteigt.
  • Wenn Sie nicht in Luxemburg wohnen, alleinstehend sind und mehrere in Luxemburg steuerpflichtige Einkünfte erzielen und der kumulierte Betrag der beiden Einkünfte 36.000 € für Steuerpflichtige der Klassen 1 und 2 und 30.000 € für Steuerpflichtige der Klasse 1A übersteigt.
  • Wenn es in Ihrem Haushalt weitere Einkünfte von mehr als 600 € pro Jahr gibt, auf die keine Quellensteuer erhoben wird (Mieten in Luxemburg, Kapitalerträge in Luxemburg usw.).
  • Wenn Sie in Luxemburg wohnen und Ihr Einkommen 1.500 € an inländischen Kapitalerträgen übersteigt, die der Quellensteuer unterliegen.

Die Online-Erklärung auf MyGuichet

Sie können Ihre Steuererklärung online über MyGuichet abgeben, unabhängig davon, ob Sie ansässig oder nicht ansässig sind.

Betroffen sind Steuerpflichtige, die :

  • die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (aufgrund einer Aufforderung durch die Administration des contributions directes “ACD”) oder die auf Antrag eine Steuererklärung abgeben möchten; und
  • die in Luxemburg Einkünfte beziehen aus :
  • aus einer abhängigen Beschäftigung; und/oder
  •  aus Renten oder Pensionen; und/oder
  • aus der Vermietung von Gütern, einschließlich der Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung seines Hauptwohnsitzes aufgenommen wurde.

Diese Steuerpflichtigen dürfen nicht :

  1. während des Steuerjahres mehr als einmal verheiratet sein ;
  2. im Laufe des Steuerjahres das Wohnsitzland gewechselt haben ;
  3. im Falle einer Kollektivbesteuerung ein anderes Wohnsitzland als ihr Ehepartner.

Welche Einkünfte sind von der Online-Steuererklärung betroffen?

Nur Einkünfte, die aus einer abhängigen Beschäftigung, einer Pension/Rente oder aus der Vermietung von Gütern erzielt werden, können elektronisch erklärt werden.

Diese Vorgehensweise betrifft nämlich nicht Personen, die :

  • einen gewerblichen Gewinn ;
  • einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ;
  • einen Gewinn aus der Ausübung eines freien Berufs ;
  • ein Nettoeinkommen aus beweglichem Kapital ;
  • verschiedene Nettoeinkünfte ;
  • außerordentliche Einkünfte.

Jeder Steuerpflichtige, der nicht in den von diesem elektronischen Vorgehen vorgesehenen Rahmen fällt, kann die Steuererklärung durch Einreichen der PDF-Version über MyGuichet.lu oder auf dem Postweg abgeben. Die Formulare sind online auf der Webseite des Steueramtes ACD erhältlich.

Nichtansässige mit Wohnsitz in Deutschland, die ihre luxemburgische Einkommensteuererklärung über den Postweg abzugeben möchten: 

Administration des Contribution Directes
Boîte postale 1706, L-1017 Luxembourg
(+352) 2475-2475