Die Kommunalwahlen finden in drei Monaten statt. Und wenn Sie nicht ins Wahllokal gehen können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Dafür können Sie seit diesem Montag, dem 20. März, einen entsprechenden Antrag stellen. Ziel: möglichst viele Wähler zur Stimmabgabe zu bewegen.

Denken Sie daran, Ihren Antrag zu stellen!

Die Briefwahl ist in Luxemburg für Personen möglich, die in Luxemburg wohnen, die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen oder Ausländer sind. Einzige Voraussetzung: Sie müssen in die Wählerlisten eingetragen sein. Eine sehr praktische Option, wenn ein Wähler nicht ins Wahllokal gehen kann (zumal im Großherzogtum eine Wahlpflicht besteht).

Dazu muss man einen Antrag auf Briefwahl an seine Wohnsitzgemeinde schicken, um eine Wahlbenachrichtigung zu erhalten.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Einberufung zu beantragen, um per Briefwahl abstimmen zu können: entweder per Post oder durch einen Antrag im Internet, direkt auf MyGuichet.lu (Achtung, in diesem Fall müssen Sie über einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis oder ein LuxTrust-Produkt verfügen, um den Vorgang zu validieren).

Das Einladungsschreiben

Sobald der Antrag angenommen wurde, erhält der Wähler sein Einberufungsschreiben an die angegebene Adresse (zwei Wochen vor der Wahl, wenn diese Adresse in Luxemburg liegt, und 30 Tage vorher, wenn es sich um eine Adresse im Ausland handelt).

Die Wahlbenachrichtigung enthält:

>die Kandidatenliste;
>je nach Gemeinde die Anweisungen für den Wähler, der per Briefwahl an einer Kommunalwahl nach dem relativen Mehrheitswahlsystem oder dem Verhältniswahlsystem teilnimmt;
>einen ordnungsgemäß frankierten, undurchsichtigen und einheitlichen Wahlumschlag;
>einen ordnungsgemäß abgestempelten Stimmzettel;
>einem Umschlag für den Versand des Wahlumschlags mit dem Vermerk „Elections – Vote par correspondance“. Auf dem Umschlag sind das Wahllokal als Empfänger der abgegebenen Stimmen (unten rechts) sowie die Referenznummer, der Nachname, die Vornamen und die Anschrift des Wählers angegeben.