Ein Jahr vor den Kommunalwahlen ist dies eine Maßnahme, die möglicherweise die Situation bei einigen Abstimmungen verändern könnte. Durch die Abschaffung bestimmter Kriterien für die Zulassung von Ausländern zum Wahlrecht wollen die Abgeordneten diese Bevölkerungsgruppe dazu ermutigen, sich stärker an den kommenden Abstimmungen zu beteiligen.

Abschaffung der Fünfjahresregel

Ursprünglich wurde das Wahlrecht für Ausländer bei Kommunalwahlen im Jahr 2003 bewilligt. Zu diesem Zeitpunkt gab es mehrere Bedingungen, die an das Wahlrecht geknüpft waren. Neben dem 18. Lebensjahr war die wichtigste Bedingung, dass die Ausländer mindestens fünf Jahre vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Luxemburg haben mussten.

Unter ausländischen Einwohnern versteht man Staatsangehörige der Europäischen Union, aber auch Personen aus anderen Staaten der Welt. Im letzteren Fall muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Das neue Gesetz ermöglicht es Ausländern, vollwertige Wähler zu werden und an den Wahlen in ihrer Wohngemeinde teilzunehmen, und zwar ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft.

Eine weitere Änderung, die in der neuen Gesetzgebung enthalten ist, ist die Verlängerung der Frist für die Eintragung in die Wählerlisten um 32 Tage. Der letzte Tag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (d. h. der Tag, an dem das Verzeichnis vorläufig geschlossen wird) wird vom 87. auf den 55. Tag vor dem Wahltag gelegt.

Anreize für Ausländer, wählen zu gehen

Hinter diesem Gesetz steht vor allem das Ziel, möglichst viele ausländische Einwohner dazu zu bewegen, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Denn “auch wenn die Registrierungsrate stetig steigt, sind die 22,8 %, die bei den Kommunalwahlen 2017 erreicht wurden, alles andere als zufriedenstellend”, bedauert Innenministerin Taina Bofferding.

In diesem Jahr erfüllten 151.938 ausländische Staatsbürger die Voraussetzungen, um an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Letztendlich waren es jedoch nur 34 638, die die notwendigen Schritte unternommen hatten, um sich in die Listen einzutragen, und noch weniger, die am Tag X tatsächlich zur Wahl gingen.

Umgekehrt konnten sich laut dem Ministerium für Integration, Familie und die Großregion 75.226 ausländische Einwohner 2017 nicht in die Wählerlisten eintragen, weil sie die Bedingungen nicht erfüllten.

Im Anschluss an die Verabschiedung des neuen Gesetzes soll eine landesweite Sensibilisierungs- und Informationskampagne “Ich kann wählen” dazu beitragen, diese Eintragungsrate von Ausländern zu erhöhen. Der Hauptzweck dieser Kampagne wird darin bestehen, die Bürger dafür zu sensibilisieren, wie wichtig es ist, an Entscheidungen über die Zukunft ihrer Gemeinde teilzunehmen.