Wo kann ein Grenzgänger behandelt werden?

Ein Grenzgänger hat sowohl die Möglichkeit, in seinem Wohnsitzland als auch in Luxemburg behandelt zu werden. Entscheidet er sich, sich in seinem Wohnland behandeln zu lassen, so erfolgt die Erstattung nach den in diesem Land geltenden Bestimmungen, Sätzen und Tarifen. Er muss dann seine Erstattungsanträge an die Krankenkasse in seinem Wohnland richten. Für in Luxemburg erbrachte Leistungen sind Erstattungsanträge an die Caisse nationale de santé (CNS) zu richten.  

Welche Schritte sind mit den deutschen und luxemburgischen Verwaltungen zu unternehmen, wenn Sie Ihre Arbeit im Großherzogtum aufnehmen?

Das ist für Luxemburg wichtig Der Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, wird von seinem Arbeitgeber automatisch bei der Luxemburger Sozialversicherung gemeldet. Letzterer muss die Tätigkeit seines Arbeitnehmers innerhalb von acht Tagen anmelden, woraufhin der Grenzgänger eine Karte mit einer nationalen Identifikationsnummer erhält. Das ist die Karte, die die versicherte Person den Ärzten oder Spezialisten in Luxemburg vorlegen muss. Muss der Arbeitnehmer Familienangehörige (die nicht Sozialversicherungspflichtig sind!) mitversichern, muss er deren Anmeldung selbst vornehmen! Dazu muss er dann bei der entsprechenden Krankenkasse Bescheinigungen vorlegen (Haushaltszusammensetzungen, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden u.s.w).

Achtung: In Luxemburg kann man sich natürlich auch privat versichern. Allerdings ist dies eine zusätzliche Versicherung. Der Arbeitnehmer kann nicht, wie in Deutschland, aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten.

Das ist für Deutschland wichtig

Um Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen zu können, muss der Grenzgänger bei seiner luxemburgischen Krankenkasse das Formular Blatt E 106 beantragen. Mit diesem Formular kann er sich und seine Angehörigen bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse seiner Wahl anmelden und hat somit in Deutschland Anspruch auf deutsche Kassenleistungen nach deutschem Recht. Die Kosten werden der deutschen Krankenkasse dann von der luxemburgischen Kasse ersetzt.  

Wie funktioniert die Familienversicherung?

Sind beide Elternteile in Luxemburg erwerbstätig, oder ist nur das in Luxemburg arbeitende Elternteil erwerbstätig, so sind die Familienmitglieder auch in Luxemburg sozialversichert. Arbeitet jedoch ein Elternteil in Deutschland und ist dort sozialversichert, so sind die Kinder ausschließlich in Deutschland sozial- also krankenversichert.  

Auf welche Leistungen hat ein Grenzgänger in Luxemburg Anspruch?

Ein Grenzgänger hat in Luxemburg Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie ein in Luxemburg wohnhafter Einwohner. Die CNS-Satzung regelt die Leistungen der Kranken- und Mutterschaftsversicherung, den Tarif und die Deckungsbedingungen.  

Ist es besser, sich in Luxemburg oder in Ihrem Wohnland behandeln zu lassen?

Grundsätzlich hängt dies davon ab, welches Land mehr Leistungen übernimmt. Jedes Land hat aber seine eigenen Krankenversicherungsbestimmungen. Es ist also möglich, dass eine Leistung in Luxemburg erstattet wird, aber nicht im Wohnsitzland des Grenzgängers oder umgekehrt. Der Grenzgänger muss daher von Fall zu Fall mit den betroffenen Einrichtungen Rücksprache halten. Die meisten Grenzgänger haben ihren Hausarzt aufgrund der Nähe jedoch im Wohnland.

Sollte ein Grenzgänger eine Zusatzversicherung abschließen? Wenn ja, in welchem Land?

Der Grenzgänger ist nicht verpflichtet, einer privaten Krankenkasse auf Gegenseitigkeit/Zusatzkrankenversicherung beizutreten, aber es sei darauf hingewiesen, dass einige Zusatzkrankenversicherungen Leistungen abdecken, die nicht durch das CNS abgedeckt sind, oder sogar die persönliche Teilnahme des Versicherten an Gesundheitsleistungen. Der Grenzgänger hat die Möglichkeit, eine zusätzliche Krankenversicherung entweder in seinem Wohnsitzland oder in Luxemburg abzuschließen. Aber Vorsicht, es ist ratsam, sich bei den verschiedenen Krankenkassen jeweils zu erkundigen, ob die grenzüberschreitende Pflege gedeckt ist oder nicht.