Es ist keine Genehmigung des Gesundheitsministers erforderlich, um vorübergehend oder gelegentlich Dienstleistungen als Arzt, Apotheker oder sonstiger Angehöriger eines Gesundheitsberufs zu erbringen.

Wenn Sie einen in Luxemburg niedergelassenen Arzt vorübergehend vertreten oder unter der Verantwortung eines Ausbilders vorübergehend die Tätigkeiten eines Arztes oder Zahnarztes ausüben möchten, können Sie online auf MyGuichet.lu einen Antrag auf eine befristete Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit in Luxemburg stellen.

Was sind die Bedingungen?

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, um als ausländische Gesundheitsfachkraft in Luxemburg zu arbeiten. Hier ist ein Überblick.

  • Er muss seinen Beruf in einem anderen Staat ausüben
  • Ein Angehöriger der Gesundheitsberufe, dem die Ausübung seines Berufs in Luxemburg untersagt oder ausgesetzt wurde und der in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig niedergelassen ist, darf während der Dauer der Aussetzung oder des Verbots keine Dienstleistungen in Luxemburg erbringen.
  • Wenn ihre Muttersprache nicht Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch ist, ist ein Nachweis der Sprachkenntnisse erforderlich, um Dienstleistungen in Luxemburg zu erbringen.

Welche Schritte sind zu unternehmen?

Um alle Informationen zu erfahren und die nötigen Schritte zu unternehmen, können Sie diesem Link auf www.guichet.lu folgen.