Die CNS bearbeitet mittlerweile mehr als eine Million Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen pro Jahr… Und ihre Dienststellen haben festgestellt, dass eine Reihe der bei ihr eingehenden Krankschreibungen gefälscht sind. Gefälschte Dokumente, die von skrupellosen Empfängern beschafft wurden, die versucht hatten, die luxemburgische Krankenversicherung zu betrügen.

Infolgedessen stieg die Spannung bei der Verwaltung, die für die Betreuung von rund 940.000 Versicherten, Einwohner und Grenzgänger, zuständig ist. Aus diesem Grund hat die Nationale Gesundheitskasse eine Mitteilung herausgegeben, die wie eine Warnung in den Ohren der Zuwiderhandelnden klingen sollte. Eine „Warnung“, die daran erinnert, dass ohne persönlichen Kontakt mit dem Arzt keine Bescheinigung validiert werden kann… und somit die „geschuldeten“ Entschädigungen nicht ausgezahlt werden.

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Seit einigen Monaten hat die CNS zu viele gefälschte Krankschreibungen erhalten. Diese Bescheinigungen, die man leicht auf Online-Plattformen bestellen kann, sind in keiner Weise legal. Ein paar Klicks – und ein bisschen Geld -, die nicht das Papier wert sind, das von einem konsultierten Arzt ordnungsgemäß ausgefüllt wurde (auch per Videokonferenz).

Infolgedessen setzte die Kasse bestimmte Geldleistungen aus, die auf diesen falschen Bescheinigungen basierten. Die CNS informierte auch den Arbeitgeber des betrügerischen Versicherten über diesen Betrug.

Diese Mitteilung bietet die Gelegenheit, zwei Punkte in Erinnerung zu rufen. Erstens verfügt die CNS über eine Abteilung zur Bekämpfung von Missbrauch und Betrug. Besonders viel Personal, das zum Beispiel im Jahr 2022 220 Untersuchungen eingeleitet hat. Zweitens, dass die Verwendung des geänderten oder falschen Zertifikats den Versicherten mit einer Geldstrafe und einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft belegt.

Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere der festgestellten Tatsachen ab:

  • 200 € und Nichtigkeit des Zeugnisses im Falle einer Änderung von Angaben, die sich auf eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit von bis zu drei Tagen beziehen.
  • 500 € und Nichtigkeit des Zeugnisses im Falle von Datenänderungen, die eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen betreffen.
  • 750 € Geldstrafe und Nichtigkeit des Zeugnisses im Wiederholungsfall, unabhängig von der betroffenen Dauer.

Die CNS ist in diesem Punkt besonders wachsam, weil die Krankschreibungen bei ihren Ausgaben, aber auch für die Arbeitgeber und damit für die Gesellschaft insgesamt schwer ins Gewicht fallen (mehr als 1 Milliarde Euro...).

In den letzten Monaten haben die luxemburgischen Arbeitgeber und die Ministerin für soziale Sicherheit, Martine Deprez, immer wieder die Hypothese aufgeworfen, dass die Bezahlung des ersten Tages oder der ersten Tage, an denen ein Arbeitnehmer nicht anwesend ist, überprüft werden sollte...

 

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