Die 100 % Erstattung ist in greifbare Nähe und zwar unabhängig von der Art des gewählten Mittels, des Geschlechts, Alters – und des Wohnorts: bei der CNS versicherte GrenzgängerInnen werden, laut Verlautbarung des luxemburgischen Ministeriums für soziale Sicherheit, Zugang zu dieser Leistung bekommen.

Achtung: um die Kosten auch wirklich erstattet zu bekommen, muss man jedoch etwas beachten: ein Rezept eines deutschen Arztes kann dafür nicht verwendet werden, und auch die Rechnung einer französische Apotheke erstatten zu lassen, ist nicht möglich. „Die Leistungen des Verhütungsprogramms und deren Folgemaßnahmen müssen im Großherzogtum erbracht werden“, so eine Sprecherin des Ministeriums.

Arzt oder Apotheke im Großherzogtum

Das bedeutet, dass in Luxemburg arbeitende Pendler sich für ihre Behandlung hierzulande Gynäkologen oder Urologen suchen müssen und Rezepte in einer hiesigen Apotheke eingelöst eingelöst werden müssen, um anschließend erstattet werden zu können.

Ein Schritt, der sich je nach Land und Methode durchaus lohnen kann: Während beispielsweise eine Sterilisation in Frankreich mehrere Tausend Euro kostet, die allerdings auch die dortige Krankenkasse trägt, sind es in Deutschland immerhin 500 bis 1000 Euro, die außer in medizinisch notwenigen Fällen privat gezahlt werden müssen.

Ähnliches bei der Vasektomie: In Belgien Versicherte bekommen ihre Behandlung dort fast gänzlich erstattet, in Deutschland kostet diese um die 500 Euro und muss selbst gezahlt werden. Auch bei der Pille sind die Regelungen länderabhängig unterschiedlich – ungeachtet einer Altersgrenze zu 100 % erstattet, wie in Luxemburg vorgesehen, werden hormonelle Verhütungsmethoden aber in keinem der drei Nachbarsländer. Über die Jahre durchaus ein Kostenfaktor.

Auch wenn die Erstattungskosten bei Verhütungsmitteln der Staat und nicht wie üblich die Gesundheitskasse CNS trägt, bleibt bei dem sonstigen Ablauf alles wie gewohnt. Die originalen Quittungen und der Erstattungsantrag werden bei der CNS eingereicht.

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