Die Liste der fest installierten Radaranlagen im Großherzogtum wird ab Mittwoch, dem 14. Juni, um eine Zeile erweitert. Das 25. Gerät dieser Art, das im Großherzogtum in Betrieb genommen wird, wird auf der CR181 am Ortseingang von Bereldange funktionieren. Vorsicht also auf der Abfahrt, die vom Jagdhaus zur Gemeinde führt…

Die Vorrichtung soll die Verkehrsteilnehmer dazu bringen, den Fuß vom Gas zu nehmen, die an dieser Stelle vergessen haben, dass sie in einer Ortschaft fahren und sich daher an die Geschwindigkeit von 50 km/h halten müssen.

Für das Mobilitätsministerium kommt es nicht in Frage, dass dieses Radargerät in nächster Zeit die Raser bestraft. Es wurde eine Testphase eingeführt, deren Dauer noch nicht feststeht. In Zukunft wird das Gerät die Geschwindigkeiten in beiden Fahrtrichtungen mit einer gewissen Toleranz messen (was in Wallonien nicht mehr auf Radarfallen angewendet wird).

Wann wird es Radarwagen geben?

Im Fall von Bereldingen beträgt die Toleranz 3 km/h (unter 100 km/h) und 3 % (über 100 km/h). Dieser Wert wird von der gewählten Messung abgezogen, um die Höhe der finanziellen Strafe, den möglichen Entzug des Führerscheins und die Entscheidung, ob der Fall vor Gericht verhandelt wird, festzulegen.

Im Jahr 2023 soll ein weiteres Radargerät aufgestellt werden, diesmal in Saeul. Bisher wurde noch nicht bekannt gegeben, wann er aufgestellt werden soll.

Im vergangenen Jahr blitzten die luxemburgischen Radargeräte 326.000 Mal. Für die Sécurité routière ist die Geschwindigkeit auf den Straßen des Großherzogtums jedoch immer noch zu hoch. Sie hat dies den verschiedenen Parteien, die bei den nächsten Parlamentswahlen antreten, mitgeteilt und eine allgemeine Senkung der Limits gefordert.

Eine Maßnahme, die in den Augen des gemeinnützigen Vereins von einer zweiten Geste begleitet werden könnte: dem Einsatz der ersten Radarwagen im Land. Laut der Sécurité Routière "ist es ohne repressive Maßnahmen unmöglich, wirksam gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorzugehen". Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahme von den zukünftigen Bewerbern um einen Abgeordnetensitz aufgegriffen wird.

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