Noch nie gab es im Großherzogtum so viele Beschäftigte! So soll das Land laut den neuesten Zahlen des ADEM derzeit fast 516.000 Arbeitnehmer oder öffentlich Bedienstete im Dienst haben. Davon sind 221.000 Stellen mit Nicht-Luxemburgern besetzt, für die die administrativen Besonderheiten des Landes manchmal unbekannt sind.

Dies führt am Ende eines jeden Monats zu vielen Fragen, wenn man seine Gehalts- oder Lohnabrechnung liest. Stehen alle Informationen darauf? Hat mein Arbeitgeber (oder sein Buchhalter) nicht eine Zeile ausgelassen? Gibt es Lücken, auf die man hinweisen könnte? Jeder kann beruhigt sein: Das luxemburgische Gesetz ist sehr einfach gehalten.

So sind nur fünf Punkte verpflichtend. Eine kurze Liste, in der z. B. die Anzahl der genommenen oder noch zu nehmenden Urlaubstage nicht aufgeführt ist. Es ist auch nicht zwingend erforderlich, diese Zählung anzugeben.

In erster Linie muss das einstellende Unternehmen (einschließlich Zeitarbeitsfirmen) angeben, wie das gezahlte Gehalt berechnet wird. Diese muss mindestens auf nationalen Indikatoren beruhen, wie z. B. dem sozialen Mindestlohn (etwas mehr als 3.000 € brutto für einen Monat mit 40 Stunden).

Jede Stunde hat ihren eigenen Lohnsatz

Dasselbe gilt für den Zeitraum, in dem Sie arbeiten, um Anspruch auf die gezahlte Vergütung zu haben. Auch wenn die Arbeit von Woche zu Woche aufgeteilt wird, muss der gesamte Umfang des Auftrags angegeben werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Anzahl der geleisteten Stunden anzugeben. Diese kann insgesamt mehr als 40 Stunden pro Woche (also 173 Stunden pro Monat) betragen, wenn man die Überstunden mit einbezieht. Diese “normalen” oder “zusätzlichen” Stunden werden natürlich nicht nach demselben Schema vergütet.

Und auch hier muss der Verfasser der Gehaltsabrechnung den Vergütungssatz für die geleisteten Stunden je nach deren Besonderheiten eindeutig festhalten.

Wichtig, vor allem im Hinblick auf die Steuererklärung, ist, dass auf der Gehaltsabrechnung auch ein vollständiger Überblick über die den Arbeitnehmern gewährten Vergünstigungen zu finden sein muss. Das Gesetz stellt klar, dass dies auch für Geldleistungen (Prämien, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen) und Sachleistungen (z. B. Firmenwagen) gilt. Dabei ist zu beachten, dass diese Elemente von einem Monat zum anderen variieren können.

Mit 15 % ist der durchschnittliche Anteil der nicht regelmäßigen Prämien (Jahresendbonus, 13. Monatsgehalt usw.) an den Jahresgehältern in Luxemburg besonders hoch. Dies ist der dritthöchste Prozentsatz in Europa, hatte Statec bei einer Untersuchung im Jahr 2021 hervorgehoben. Das Großherzogtum lag in dieser Rangliste direkt hinter Österreich und Portugal.

 

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