In Luxemburg ist der Stundenlohn von weiblichen Angestellten (knapp) höher als der ihrer männlichen Kollegen. Diese Information ist neu und vor allem einzigartig in Europa! Denn anderswo ist der Kampf um gleiche Bezahlung noch lange nicht gewonnen. Das “schlechteste Beispiel” auf EU-Ebene ist Lettland, wo der durchschnittliche Lohnunterschied 22 % beträgt.

Aber man muss nicht so weit gehen, um festzustellen, dass der Slogan “Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” nicht die Regel ist. Um nur die Situation in der Großregion zu betrachten:

  • 🇧🇪 in Belgien würden Frauen 5% weniger verdienen als ihre Herren.
  • 🇫🇷 in Frankreich 15 % weniger (der europäische Durchschnitt liegt bei 13 %).
  • 🇩🇪 in Deutschland 18 %…

Nur hat die Europäische Kommission gerade einen kräftigen Schlag auf den Tisch gegeben. Sie hat eine Richtlinie verabschiedet, die darauf abzielt, den “Gender Pay Gap” zu beseitigen, der sich in der Praxis nur langsam auflöst. Sobald der Rat die Richtlinie verabschiedet hat, muss sie innerhalb von drei Jahren in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Sanktionen müssen noch festgelegt werden

Alles wird sich insbesondere in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ändern. Diese werden nicht nur verpflichtet sein, auf Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen zu achten, sondern vor allem auch, festgestellte Ungleichheiten zu korrigieren. Jedes Land wird die Sanktionen beschließen, die es für Manager vorsieht, die dieser Linie nicht folgen. Neben einem Bußgeld (z. B.) könnten die Täter auch zur Zahlung einer Entschädigung an den diskriminierten Arbeitnehmer oder die diskriminierte Arbeitnehmerin verurteilt werden.

Die Richtlinie will also dort ansetzen, wo es dem Lohnmachismus weh tut: im Portemonnaie des Unternehmens.

Wenn in einem Unternehmen ein Unterschied von mindestens 5% festgestellt wird, den der Arbeitgeber nicht objektiv rechtfertigen kann, muss er in Zusammenarbeit mit den Personalvertretern eine Lohnbewertung durchführen. Die Transparenz wird sich nicht nur auf das gezahlte Einkommen beziehen, sondern möglicherweise auch auf Diskrepanzen, die bei bestimmten Prämien oder Kostenerstattungen zwischen Kollegen bestehen können.

Als Zeichen dafür, dass das “Lohngeheimnis” abgeschafft wird, haben Arbeitnehmer/innen und ihre Vertreter/innen das Recht, von der Personalabteilung “klare und vollständige Informationen über das individuelle und durchschnittliche Lohnniveau, aufgeschlüsselt nach Geschlecht” zu verlangen. Sollte der “Fall” vor Gericht landen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt, heißt es in der Richtlinie weiter.

In Luxemburg geht man davon aus, dass die Anwendung des Gesetzes einige Praktiken durcheinander bringen wird. In einem Arbeitsmarkt mit etwas mehr als 500.000 Arbeitnehmern wird es neben den anstehenden Indexen auch Veränderungen auf den Gehaltszetteln geben.