Eine mögliche Verkürzung der Arbeitszeit, die eine Zeit lang im Gespräch war, ist in Luxemburg mit dem Antritt der neuen Regierung überhaupt kein Thema mehr. Wenn es jedoch ein Wort gibt, das der neue Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) häufig in den Mund nimmt, dann ist es “Flexibilisierung“.

Die von Luc Frieden geführte Mehrheit will zwar nicht die 40-Stunden-Woche zurücknehmen, aber die Verteilung auf die Woche überprüfen. Mehr Telearbeit, wenn möglich, 8 Stunden Sonntagsarbeit in Geschäften im Gesetz verankert: Einige Ansätze wurden bereits vorgebracht. Doch nun ist einer hinzugekommen: eine denkbare Reduzierung der ununterbrochenen wöchentlichen Ruhezeit.

Bisher verpflichtete das Arbeitsgesetzbuch die luxemburgischen Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass alle ihre Arbeitnehmer mindestens 44 Stunden ununterbrochene Pausen in der Woche erhalten. Wenn möglich, sollte auch der Sonntag in diese Zeit einbezogen werden, heißt es dort.

Andernfalls hatte der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzlichen Urlaub von bis zu sechs Tagen pro Jahr. Nicht ohne dass die Arbeitsaufsichtsbehörde feststellen konnte, dass die gelegentliche Verringerung der wöchentlichen Ruhezeit “gerechtfertigt” war.

Heftiger Streit

Im Koalitionsvertrag 2023-28 stellten CSV und DP ihre Absicht klar, diese 44 Stunden wieder rückgängig zu machen. In dem von Christlich-Sozialen und Liberalen mitunterzeichneten Text heißt es jedoch eindeutig, dass diese “Anpassung der Ruhezeiten” nur auf “Antrag des Arbeitnehmers” erfolgen könne. Der Arbeitgeber hätte somit keine andere Möglichkeit, die Arbeitseinsätze auf einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen zu konzentrieren, ohne seinen Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich auszuruhen.

Nach der heiklen Debatte, die sich über die Reform des Rentensystems im Land anbahnt, ist dies ein weiteres Thema, das einen lebhaften Austausch zwischen dem Minister und einigen Gewerkschaften verspricht. Die luxemburgische Arbeitgeberseite dürfte diese Maßnahme nur begrüßen. Die Union des Entreprises (UEL) hatte im Rahmen der Konzertierungsphase vor der Bildung der neuen Regierung “Forderungen” nach mehr Flexibilität bei der Beschäftigung gestellt…

Als Georges Mischo im Arbeitsausschuss der Abgeordnetenkammer befragt wurde, schloss er daher nicht aus, dass diese obligatorische ununterbrochene Ruhezeit eingeschränkt werden könnte. Möglicherweise könnten die anstehenden Änderungen auch die tägliche Mindestruhezeit betreffen, die derzeit mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden betragen muss.

 

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