Nein, die Arbeitsaufsicht (ITM – Inspection du travail et des mines)  beschäftigt sich nicht nur mit Unfallrisiken, illegaler Beschäftigung oder der Entsendung von Arbeitnehmern. Die ITM überwacht auch die Einhaltung des Arbeitsgesetzes, wozu auch die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen gehört. Eine Parität, die 1974 durch das luxemburgische Gesetz eingeführt und 2016 (durch die Einführung möglicher Sanktionen) weiter gefestigt wurde.

Zuletzt hatte eine Studie des Statec jedoch aufgezeigt, dass im Großherzogtum der “Gender Pay” eher zugunsten der weiblichen Arbeitnehmer als zugunsten ihrer männlichen Kollegen ausfällt. Ein einzigartiger Fall in Europa. In Wahrheit war diese Feststellung über die Lohnunterschiede jedoch mit der Pinzette zu betrachten.

In der Tat würden Frauen nur bei den Stundenlöhnen mehr verdienen. Da ein Großteil von ihnen nicht vollzeitbeschäftigt ist, ist ihr Endgehalt geringer als bei den männlichen Arbeitskräften. Für das Jahr 2022 wurde geschätzt, dass das durchschnittliche Jahresgehalt einer weiblichen Angestellten 5.000 € niedriger ist als das eines männlichen Angestellten.

Was jedoch nur wenige Arbeitnehmer in Luxemburg wissen, ist, dass die ITM über eine Abteilung verfügt, die sich auf diese Problematik der gleichwertigen Arbeit zwischen den Geschlechtern spezialisiert hat. Ein Zweig, der seit 2018 eröffnet wurde und per E-Mail ([email protected]) oder Telefon (247 761 02) erreichbar ist. Und das sowohl für Arbeitnehmer als auch für ihre Arbeitgeber.

Nicht entmutigend

Im Rahmen einer parlamentarischen Antwort hat der Arbeitsminister Georges Engel übrigens gerade eine Bestandsaufnahme der Tätigkeit dieser Zweigstelle vorgenommen. So wurde die ITM in den fünf Jahren ihrer Tätigkeit nur 43 Mal um Informationen gebeten und 3 Mal mit Beschwerden befasst.

Beschwerden, die letztlich alle zur gleichen Feststellung der Inspektoren führten: “nicht offenkundige Lohnungleichheit”. was für diejenigen, die sich an diesen Dienst wenden würden, nicht entmutigend sein sollte (denn die Ungleichheit kann in beide Richtungen gehen).

Infografik: Wie viel Frauen in Europa weniger verdienen | Statista

Zur Erinnerung: In Luxemburg kann der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 25.000 Euro belegt werden, wenn ein Lohnunterschied zwischen zwei Arbeitnehmern nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt werden kann und auf geschlechtsspezifischen Erwägungen beruht.

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