Im letzten Konjunkturausschuss gaben die Sozialpartner grünes Licht für den Start von 259 Beschäftigten in den Anpassungsvorruhestand (préretraite-ajustement). Eine solche Entscheidung geschieht zwar nicht jeden Monat, aber sie zeugt von der noch immer gültigen Anwendung dieser Lösung. So konnten im Jahr 2023 insgesamt mehr als 140 Fünfzigjährige (und älter) ihr Unternehmen vor dem vollen Rentenalter verlassen. Anstatt entlassen zu werden…

Denn das ist der ganze soziale Vorteil der Formel: Vorruhestand statt Arbeitslosigkeit. Eine Entscheidung, die jedoch vom Staat auf Unternehmen in Schwierigkeiten beschränkt bleibt. Entweder, weil sie eine Schließung in Betracht ziehen, oder im Hinblick auf den Abbau von Arbeitsplätzen im Rahmen einer Umstrukturierung oder infolge des technologischen Wandels, der zu einem geringeren Bedarf an Arbeitskräften führt. 

Die Gewährung dieser Entschädigung muss zwischen der Gesellschaft und dem betreffenden Personal vereinbart werden. Nicht zu vergessen also die Zustimmung des Konjunkturausschusses, der sicher die Gültigkeit der Gründe für diese Entscheidung untersuchen wird. Wenn diese Maßnahme sicherlich dazu beiträgt, zu verhindern dass die Zahlen der Arbeitssuchenden künstlich aufgebläht werden, kostet sie auch. 

Warten auf die “wahre” Pension

So wird der luxemburgische Beschäftigungsfonds dem Unternehmen die gesamten Kosten erstatten. Eine Beteiligung des Arbeitgebers wird jedoch verlangt, wenn die finanzielle Situation außer Frage steht (mit einem Beitrag seines Anteils in der Größenordnung von 30 bis 75%). Wenn sich das Unternehmen bereits in einem Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (plan de maintien dans l’emploi) befindet, kann die Beteiligung an der gezahlten Vorruhestandszulage unter 30% fallen.

Wenn er die Altersbedingungen (mindestens 57 Jahre) und Laufbahn (z. B. mindestens 5 Jahre Betriebszugehörigkeit) erfüllt, wird der von dem Anpassungsvorruhestand betroffene Arbeitnehmer nur maximal drei Jahre von der Regelung abgedeckt. Eine Zeit, die (wie die geleisteten Quartale) bei der Berechnung der anschließenden Altersrente berücksichtigt wird.

Auch wenn der Betrag dieses spezifischen Vorruhestandes auch an die Erhöhung der Lebenshaltungskosten in Luxemburg gekoppelt ist, so funktioniert er doch nach einer Formel, die im Laufe der Zeit die Höhe der Zahlungen verringert, wobei ein allmählicher Verlust entsteht:

  • 85% des monatlichen Bruttolohns des Arbeitnehmers (1. Jahr);
  • 80% dieses Gehalts (2. Jahr);
  • 75% dieses Gehalts (vom 24. Monat bis zum Ende des Anspruchs).

In Anbetracht der Tatsache, dass die Gewährung dieser Entschädigung den Begünstigten daran hindert, im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit seinem Arbeitgeber eine Abfindung zu beantragen. tragen

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