Viele Arbeitnehmer im Großherzogtum schauen nicht nur auf eine Karriere in Luxemburg, sondern auf in Deutschland oder Grenzregion zurück. Das macht die Berechnung der Rente womöglich komplizierter. Wie steht es zur Zeit im Großherzogtum um die Reform des Rentensystems, die in den nächsten Wochen zu großen sozialen Spannungen führen könnte?

2020: 194.441 Rentenzahlungen pro Monat

Im Jahr 2020 zahlte die Caisse nationale d’assurance pension (CNAP) laut den von der Sozialversicherung in ihrer technischen Bilanz 2022 veröffentlichten Zahlen rund 194.441 Renten pro Monat aus – im Vergleich ist dieser Wert  im Jahre 2019 um 3,7 % und im Vergleich zu 2013 um 27 % gestiegen ist.

Gleichzeitig gab es in Luxemburg im Jahr 2020 insgesamt 461.345 Versicherte, die Beiträge zahlten, was einem Anstieg um 23 % gegenüber dem Niveau von 2013 entspricht.

24 Milliarden Euro als Reserve

Luxemburg hatte bis zum 31. Dezember 2020 eine Reserve von fast 24 Milliarden Euro für sein Rentensystem angesammelt. “Dies entspricht dem 4,8-fachen des jährlichen Leistungsniveaus und ist mehr als das Dreifache des erforderlichen Minimums”, erläutert die Sozialversicherung im Detail. Zum Vergleich: 2013 waren es 13,7 Milliarden. Im Jahr 2020 entsprach die Reserve des allgemeinen Systems 37 % des BIP.

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// Ad Beiträge – wer zahlt?

Die Rentenversicherung ist für alle Personen, die in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit ausüben, verpflichtend. Das allgemeine Rentenversicherungssystem deckt den Privatsektor ab und betrifft fast 90 % der Erwerbstätigen. Es gibt auch Sondersysteme für den öffentlichen Sektor, ist aber nahezu identisch.

Neben den Personen, die über ihre Erwerbstätigkeit pflichtversichert sind, gibt es auch solche, die aufgrund des Bezugs eines Ersatzeinkommens, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Elterngeld, pflichtversichert sind.

// 65 Jahre aka 57 Jahre – das gesetzliche Rentenalter

Das gesetzliche Renteneintrittsalter im Großherzogtum beträgt 65 Jahre. Ein Versicherter kann seine Altersrente beziehen, wenn er mindestens ein Jahr im Großherzogtum und 120 Monate (10 Jahre) in seiner beruflichen Laufbahn in Luxemburg oder anderswo Beiträge gezahlt hat.

Eine vorzeitige Altersrente kann sogar schon ab 57 Jahren gewährt werden, wenn der Versicherte 480 Monate (40 Jahre) an Pflichtbeitragszeiten aufweist.

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// Was kommt raus?

Das allgemeine System garantiert eine Mindestrente “unter der Voraussetzung, dass die Versicherungslaufbahn mindestens 20 Jahre umfasst”. Bei einer vollständigen Laufbahn von 40 Jahren entspricht die Mindestrente derzeit 1.986 Euro pro Monat. “Für jedes fehlende Jahr verringert sich die Mindestrente um 1/40 dieses Betrags”, so die CNAP.

Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist das Einkommen, das Rentnern gezahlt wird, in der EU-27 in Dänemark am höchsten. Es beläuft sich auf 80 % des Bruttolohns im Jahr 2020. Es folgen Luxemburg (76,6 %), Portugal (75 %), Italien, Österreich und Spanien (74 %).

In Frankreich erhält eine Person im Durchschnitt 60 % ihres Bruttolohns, wenn sie in Rente geht, während im Durchschnitt der EU-Länder die Ersatzrate bei 54 % des Bruttolohns liegt. Belgien (42 %) und Deutschland (41,5 %) liegen deutlich unter dem EU-27-Durchschnitt. Am geringsten fällt die Rente mit 19,7 % des Bruttolohns in Litauen aus.

// Was gilt für Grenzgänger?

Ihre Rechte sind dieselben wie für alle anderen Beitragszahler in Luxemburg. Sie haben Anspruch auf eine Rente, wenn sie 65 Jahre alt sind, ein Jahr lang Beiträge in Luxemburg gezahlt haben und zehn Jahre lang im Großherzogtum oder einem anderen Land gearbeitet haben. Die Höhe ihrer Rente in Luxemburg hängt natürlich von der Dauer der Beitragszeit ab.

Bei einer Arbeit, die in mehreren Ländern absolviert wurde, zahlt jedes Land eine eigene Rente. “Es ist ratsam, Ihren Rentenantrag in dem Land zu stellen, in dem Sie wohnen. Die Rentenstelle, die Ihren Antrag entgegengenommen hat, fungiert als Kontaktstelle und wird die Bearbeitung Ihrer Akte übernehmen, indem sie Informationen mit den entsprechenden Trägern in den anderen Ländern austauscht”, erklärt die CNAP.

Man hat die Möglichkeit, bei den luxemburgischen Kassen eine Schätzung der eigenen Rente zu beantragen, sobald man 55 Jahre alt ist.