Jede in Luxemburg erhaltene Vergütung wird in eine jährliche Bescheinigung aufgenommen. Sie wird in der Regel zwischen Ende Januar und Anfang März des Jahres N+1 ausgestellt.

Wozu dient die jährliche Gehalts- oder Rentenbescheinigung?

Sie ist unerlässlich für Ihre Steuererklärung in Luxemburg und für die Steuererklärung, die Sie in Ihrem Wohnsitzland abgeben müssen. Er enthält alle relevanten Informationen wie die erhaltenen Beträge, die an der Quelle gezahlten Steuern, die gezahlten Beiträge usw. Sie ist der offizielle Beleg für die eingenommenen und gezahlten Beträge.

Bescheinigung über den Steuerabzug

Wie erhalten Sie Ihre Bescheinigung und wer muss sie Ihnen zusenden?

Als Arbeitnehmer ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen Ihre Bescheinigung auszuhändigen, auch wenn Sie nicht das ganze Jahr über gearbeitet haben und auch wenn Sie als Leiharbeitnehmer tätig sind.

Wenn Sie Rentner sind, ist es die CNAP (Caisse Nationale d’Assurance Pension), die Ihnen ein Dokument mit dem Namen “Bescheinigung über Pension oder Rente, Steuerabzug und subventionierte Steuergutschriften” zusendet. Der Schuldner der Zusatzrente oder -pension (öffentliche Pensionskasse, ehemaliger Arbeitgeber oder private Versicherung) wird Ihnen Ihr Dokument zusenden.

Wenn Sie langzeitkrank waren, hat die CNS (Nationales Gesundheitszentrum) Ihr Gehalt ausgezahlt, und diese wird Ihnen Ihr Dokument für die Monate, die sie übernommen hat, zusenden. Es ist auch die CNS, die Ihnen die Bescheinigung schickt, wenn Sie in Elternurlaub waren.

Wenn Sie selbstständig sind, erhalten Sie das Dokument von Ihrem Buchhalter.

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Wann erhalten Sie Ihr Zeugnis?

In der Regel erhalten Sie Ihr Zeugnis im Januar des Folgejahres. Für diejenigen, die verpflichtet sind, in Luxemburg eine Steuererklärung abzugeben, ist es wichtig, dass Sie sie lange vor dem 31. März erhalten.

Beachten Sie, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen Ihre Jahresbescheinigung trotzdem zusenden muss, auch wenn Sie zu Beginn des Jahres nicht mehr in dem Unternehmen arbeiten.

Die Steuererklärung 2022 wird ab dem 6. Februar 2023 durchführbar sein.

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