Ob man sich im Streit oder im Guten trennt, das luxemburgische Arbeitsgesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber seinen ehemaligen Mitarbeitern administrative Dokumente aushändigen muss. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag durch eine Entlassung (mit oder ohne Kündigungsfrist) oder eine Kündigung beendet wurde.

So müssen dem Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden vier “Sozialdokumente” ausgehändigt werden. Sollte der Personalvermittler dieser Pflicht offensichtlich nicht nachkommen, muss der Präsident des Arbeitsgerichts angerufen werden. Sobald dieser Antrag gestellt ist, kann der “Fehler” mit einer Verurteilung (zur Aushändigung der Papiere) oder sogar mit der Zahlung von Zwangsgeldern zur Beschleunigung der Aushändigung bestraft werden.

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle werden die Dokumente problemlos ausgehändigt. Um den Vorgang zu erleichtern, ist es jedoch ratsam, die Unterlagen schriftlich und per Einschreiben anzufordern. So wird der Vorgang formalisiert.

1/ Die Quittung für den Saldo aller Konten

Auf diesem Papier müssen alle Beträge, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt hat, zusammengefasst werden. Dazu gehören natürlich alle geschuldeten Löhne und Gehälter, aber auch versprochene Zulagen und Prämien.

Dieser “Nachweis” muss in zweifacher Ausfertigung erstellt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Der Vermerk “pour solde de tout compte” (für den Saldo aller Verbindlichkeiten) muss ebenfalls handschriftlich erfolgen. Nach luxemburgischem Recht kann dieses Dokument nach Ablauf eines Quartals nach seiner Annahme nicht mehr gekündigt werden.

2/ Das Arbeitszeugnis

Auf Verlangen des Arbeitnehmers, der das Unternehmen verlässt, muss der Arbeitgeber dieses Dokument aushändigen. Bei befristeten Arbeitsverträgen muss das Zeugnis mindestens 8 Tage vor Ablauf des Vertrags ausgestellt werden. Auf diesem Papier dürfen keine (positiven oder abwertenden) Kommentare geschrieben werden, da es nur dazu dient, die Existenz und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zu bestätigen.

Stattdessen müssen vier Angaben gemacht werden: das Datum des Arbeitsantritts (einschließlich der Probezeit), das Datum des Ausscheidens, die Beschreibung der Stelle(n) und die Zeiträume, in denen die Aufgaben wahrgenommen wurden.

3 / Die Steuerabzugsbescheinigung

Diese Bescheinigung ist wichtig, weil sie es dem Arbeitnehmer ermöglicht, seine Steuererklärungen korrekt auszufüllen, aber auch den Betrag der in Luxemburg oder in seinem Wohnsitzland gezahlten Steuern anzugeben. Die “Lohn- und Gehaltskarte” enthält die Summe der im Jahr gezahlten Gehälter und den Betrag der gezahlten Sozialbeiträge.

4/ Die Arbeitgeberbescheinigung (sog. “Bescheinigung U1”)

Von entscheidender Bedeutung für alle, die arbeitslos werden! Dieses Dokument ist nämlich für das ADEM bestimmt; es ermöglicht dem Arbeitnehmer, sich als Arbeitsuchender zu registrieren und seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld freizugeben. Keine U1-Karte, keine Zahlung zu erwarten…

Das Dokument ist ebenfalls grundlegend: Es fasst die Bezüge der letzten vier Monate zusammen, vermerkt die ausgeübten Funktionen und das Datum des Eintritts bzw. Austritts aus dem Unternehmen.

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