Durchschnittlich Wartezeit: derzeit zehn Monate betragen. “Man kann nicht zehn Monate warten, bis eine Entscheidung getroffen wird, das ist inakzeptabel”, so Claude Meisch bei einer Pressekonferenz.

Der Minister hatte am gestrigen Montag, dem 23. Januar angekündigt, dass die Wartezeiten für die Betreuung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen zum Schuljahresbeginn 2023/2024 verkürzt werden sollen.

Besondere Bedürfnisse

Was ist damit gemeint? Kinder, welche eine mentale Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen haben, weisen Lernschwierigkeiten auf oder sind mit Seh-, Hör-, Funktions- und motorischen Beeinträchtigungen sowie Sprachstörungen konfrontiert.

In den kommenden Wochen soll dem Regierungsrat ein neues Gesetz vorgelegt werden. Dort soll eine Frist von vier Wochen für die Erstellung einer ersten Diagnose im Grund- und Sekundarschulwesen durch Schuldpsychologen und eine Frist von drei Monaten für die Erstellung einer Diagnose durch ein Kompetenzzentrum eingeführt werden.

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Mehr als 700 Plätze geschaffen

Die luxemburgische Regierung plant weiterhin, den Informationsfluss über die Funktionsweise des Betreuungssystems zu verbessern. “Sowohl die professionellen Akteure als auch die Eltern sind ein wenig verloren”, so die Feststellung von Meisch. Verschiedene Kampagnen zur Information der breiten Öffentlichkeit seien derzeit in Vorbereitung.

Parallel dazu soll eine digitale Anwendung auf den Markt bringen, mit der Lehrer den gesamten Prozess einer Entscheidungsfindung verfolgen können. “Sie werden wissen können, in welcher Phase sich die Akte befindet”, so der Minister.

Die Reformen in den Jahren 2017 und 2018 hätten bereits zu einer Stärkung der schulischen Inklusion in Luxemburg geführt. Über 700 Plätze wurden geschaffen und damit die Ressourcen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Vergleich zu 2014/2015 verdoppelt. Im Schuljahr 2020/2021 wurden 916 Schüler mit besonderen Bedürfnissen ambulant und 818 in einem Kompetenzzentrum betreut.

Investitionen seitens der Regierung

Die Investitionen der letzten fünf Jahre haben zu einem Anstieg der ambulanten Betreuung im Regelsystem (von 0,72 % aller Schüler im Schuljahr 2014/2015 auf 0,85 % aller Schüler im Schuljahr 2020/2021) und zu einem Rückgang der Beschulung in einem Kompetenzzentrum (von 0,89 % im Schuljahr 2014/2015 auf 0,76 % im Schuljahr 2020/2021) geführt.

Die öffentlichen Ausgaben für die Schulbildung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen sind zwischen 2015 (54,9 Mio. Euro) und 2021 (86,6 Mio. Euro) um 57,58 % gestiegen.

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