Doch Einschränkungen gelten für sie immer noch. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hebt die Corona-Isolationspflicht auf. Am Dienstag hat das Kabinett beschlossen, dass sich Corona-Infizierte ab Samstagmorgen 0 Uhr nicht mehr verpflichtend in häusliche Isolation begeben müssen.

Corona gilt dann mehr oder weniger als „normale Krankheit“. „Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist derzeit vertretbar“, sagte RLP-Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) in Mainz. Man habe gesehen, dass die Herbstwelle ohne tiefgreifende Maßnahmen abgeebbt sei.

Hygiene-Maßnahmen im Großherzogtum – was gilt?

In Luxemburg sind die meisten Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 aufgehoben. Infolgedessen gelten keine besonderen Maßnahmen mehr für die folgenden Bereiche:

+ Verpflegung (Horeca)

+ Handel

+ Sport

+ Kultur

+ Bildung

+ Öffentlicher Personennahverkehr

Achtung: In Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gilt jedoch weiterhin die Maskenpflicht.

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Was gilt jetzt für Infizierte in RLP?

Wenn positiv Getestete nun das Haus verlassen wollen, müssen sie fünf Tage lang eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Aufgrund der Maskenpflicht für Infizierte ist ein Besuch im Restaurant faktisch unmöglich – Essen abholen ist mit Maske wiederum erlaubt. Das gilt auch für alle anderen Bereiche: Wo Maske tragen möglich ist, dürfen Infizierte auch rein.

Allerdings hat die Mainzer Landesregierung die Empfehlung ausgesprochen, bei einer Infektion möglichst zu Hause zu bleiben. Eine Ausnahme gibt es ohnehin für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen. Dort gilt für positiv Getestete ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber könnten Beschäftigte über die sogenannte Arbeitsquarantäne aber trotzdem arbeiten.

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Ist die Pandemie nun beendet?

Kritik kommt von Deutschen Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz/Saarland. Sie befürchte, dass Arbeitnehmer unter Druck geraten könnten, mit schwachen Symptomen wieder am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen, sagte die Vorsitzende Susanne Wingertszahn. Eines müsse weiter klar sein: „Menschen mit Infektionskrankheiten haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen“.

„Auch in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind, machen die Zahlen Mut“, so hingegen Hoch. Nun sei es Infizierten möglich, spazieren zu gehen oder einzukaufen. Der deutsche Gesundheitsminister warb noch einmal generell für das Masketragen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen.

Deshalb sei auch künftig nicht jeder Mensch, der in der Öffentlichkeit mit Maske unterwegs sei, automatisch infiziert. Und es gelte mehr denn je: „Wer krank ist, bleibt bitte daheim“, sagte Hoch.

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Nur eine Frage der Zeit

Bislang mussten sich Corona-Infizierte in Rheinland-Pfalz mindestens fünf Tage isolieren. Die Landesregierung verabschiedet sich nun von der letzten wichtigen Corona-Regel in Rheinland-Pfalz. Vor zwei Wochen hatten bereits die ersten Bundesländer die Isolation abgeschafft. Zuletzt war es nur noch eine Frage der Zeit, bis Rheinland-Pfalz nachziehen würde.

Ursprünglich hatte sich rheinlandpfälzische Gesundheitsminister Hoch zwar ein bundesweit einheitliches Vorgehen gewünscht, dem waren aber einige Bundesländer zuvor gekommen. Insbesondere beim Thema Pendler sah man in der Landesregierung auch rechtliche Probleme. Hoch hatte sich aber schon seit Monaten offen für die Abschaffung gezeigt, ganz im Gegensatz zu seinem Parteigenossen und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.