Am 12. Dezember hatten mehrere Regierungsmitglieder im Parlament einen Antrag gestellt, um die Agenda der Regierung zu diskutieren.
Darin forderten die Befürworter die Regierung unter anderem dazu auf, “ab dem 1. Januar 2019 Familienbeihilfen zu indexieren”.

Um diesen Antrag zu begründen, erinnerten sie zunächst daran, dass eine Vereinbarung aus dem Jahr 2006 die Indexierung des “Bildungspakets und der vom Nationalen Familienleistungsfonds gezahlten Leistungen” zum Stillstand gebracht hatte, um ausreichende Haushaltsspielräume zur Finanzierung neuer Prioritäten im Bereich der Familienpolitik zu schaffen.”

Sie wiesen darauf hin, dass der Finanzminister Pierre Gramegna im vergangenen Sommer erklärt hatte, dass der Staatshaushalt nun sehr ausgeglichen sei und dass der Koalitionsvertrag 2018-2023 erst am Ende der Legislaturperiode eine Indexierung der Familienleistungen ohne Aufholprozess vorsah.

Denkbar knappe Abstimmung

Der Antrag wurde somit den Parlamentariern zur Abstimmung vorgelegt, die den Antrag ablehnten (31 Stimmen dagegen, 27 dafür). Konkret haben die gewählten Vertreter der CSV, Déi Lénk und der technischen Fraktionen die Ja-Seite und die der Grünen, der DP und der LSAP die Nein-Seite gebildet.

Derzeit werden die Familienleistungen alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls an die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes angepasst.