Wer in Luxemburg sozialversichert ist, bekommt für sein volljähriges Kind erstmal kein Kindergeld mehr.
Das hat die Zukunftskeess auf ihrer Website bekannt gegeben.
Demnach habe die Kasse die Zahlungen provisorisch zum 31. Juli 2019 eingestellt.

Sollten die Kinder dennoch weiterhin alle Anforderungen erfüllen, zahlt Luxemburg wieder.
Dafür muss allerdings ein Antrag eingereicht werden.

Antrag kommt automatisch per Post

Betroffene Grenzgänger sollten dieser Tage Post bekommen, die einen solchen Antrag enthält.
Die Zukunftskeess hat die Anträge an Familien mit Wohnsitz außerhalb Luxemburgs am 26. August verschickt.

Damit die Zahlung des Kindergeldes wieder aufgenommen werden kann, muss der Antrag ausgefüllt und mit den erforderlichen Belegen per Post an die Zukunftskeess zurückgschickt werden.

Hintergrund

Das Kindergeld wird am Folgemonat des 18.Geburtstages des Kindes nicht mehr bezahlt. Einige Wochen vor dem 18.Geburtstag wird die Kasse sich bei Ihnen erkunden ob das Kind noch in einer Ausbildung der Sekundarstufe ist. Falls dies der Fall ist, wird das Kindergeld bis zum 31.Juli verlängert. Jedes Jahr wird die Kasse Ihnen einen Fragebogen zukommen lassen in dem Sie uns informieren können ob das Kind noch in der Ausbildung ist.

Die Studien müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • es sind Studien der Sekundarstufe, der technischen Sekundarstufe oder gleichwertige Studien die während wenigstens 24 Stunden in der Woche verfolgt werden;
  • es handelt sich um Studien die den Kompetenzen des Kindes angepasst sind und in einem Institut für Sonderpädagogik o.Ä. verfolgt werden;
  • es handelt sich um eine Lehre für die das Einkommen unter dem Mindesteinkommen liegt.

Achtung: die Studien müssen vor Ort stattfinden! Für Fernstudien oder Abendkurse besteht ab dem 18.Geburtstag kein Anrecht auf Kindergeld mehr.