Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sollen nach dem Willen des Bundesrates wieder vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Gesundheitsminister Gerhard Vigener ließ am Freitag verlauten, dass der Bundesrat den saarländischen Antrag zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung unterstütze.
„Wir haben heute ich wichtiges Signal an betroffene Paare in Deutschland gesetzt, die sich ein Kind wünschen. Ich freue mich, dass wir heute im Bundesrat eine Mehrheit bekommen haben, dass die Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung künftig wieder von den Krankenkassen voll übernommen werden“ so Gesundheitsminister Gerhard Vigener.

„Familienpolitik beginnt nicht nur bei der Frage von Erziehungsgeld, Kinderkrippen und Kindergärten, sondern muss bereits dort ansetzen, wo es um die Frage geht, ob ein Kind zu Welt kommen darf. Dieser integrierte Ansatz war durch das GKV Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 teilweise zerstört worden. Wir wollten mit unserem Antrag betroffenen Paaren helfen, den alten Rechtszustand wieder herzustellen. Dies ist uns heute gelungen.

Familienpolitik beginnt mit der Planung eines Kindes

„Familienpolitik beginnt nicht nur bei der Frage von Erziehungsgeld, Kinderkrippen und Kindergärten, sondern muss bereits dort ansetzen, wo es um die Frage geht, ob ein Kind zu Welt kommen darf. Dieser integrierte Ansatz war durch das GKV Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 teilweise zerstört worden. Wir wollten mit unserem Antrag betroffenen Paaren helfen, den alten Rechtszustand wieder herzustellen. Dies ist uns heute gelungen.

Künstliche Befruchtung: Oft die letzte Hoffnung

Das GKV-Modernisierungsgesetz hatte die Kostenübernahmeregelungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wesentlich eingeschränkt durch die Begrenzung der Zahl der Maßnahmen auf drei und die Einführung einer unteren Altersgrenze von 25 Jahren sowie die Einführung einer oberen Grenze von 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer sowie zusätzlich durch die Einführung einer Selbstbeteiligung von 50 Prozent.

Die erstaunlichen Fortschritte der Medizin ermöglichen es heute Paaren, bei denen es vor nur wenigen Jahren kaum Behandlungsmöglichkeiten gab, ihren sehnlichsten Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen, diese Möglichkeiten sollten auch genutzt werden, so Minister Vigener. Durchschnittlich kostet eine Behandlung 2.500 Euro, wobei meist mehrere Behandlungen notwendig sind. Mit mindestens 1.250 bis 3.750 Euro Zuzahlung muss also ein ungewollt kinderloses Paar bei bis zu drei Behandlungen rechnen. Danach muss es die Kosten vollständig selbst tragen.

Jedes sechste Paar ungewollt kinderlos

Bereits jede sechste Partnerschaft ist heute ungewollt kinderlos. Jährlich nehmen 200.000 Paare den Rat von spezialisierten Ärzten in Anspruch. Im Jahr 2001 ist bei 40.000 Geburten eine Sterilitätstherapie vorausgegangen. Bei 12.000 Geburten davon – nämlich 1,6 Prozent aller Geburten – handelte es sich um eine künstliche Befruchtung, die die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 120 Millionen Euro kostete.

Info´s für betroffene Paare gibt es hier. (AF)