Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die so genannte Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten formell bestätigt.

Die entsprechende Richtlinie sei 2006 zu Recht vom Ministerrat auf der Grundlage des EG-Vertrags mehrheitlich verabschiedet worden, urteilte der EuGH in Luxemburg. Er wies damit eine Klage Irlands ab. Irland hatte argumentiert, die Vorratsdatenspeicherung hätte als so genannter Rahmenbeschluss der polizeilichen Zusammenarbeit einstimmig verabschiedet werden müssen.

Ausdrücklich betonten die Luxemburger Richter, sie hätten nicht über mögliche Grundrechtsverstöße durch die Vorratsdatenspeicherung entschieden. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Daten von Telefon- und Handygesprächen, E-Mails sowie dem Telefonieren und Surfen im Internet für sechs Monate gespeichert. Irland und die Slowakei hatten im Ministerrat gegen die Richtlinie gestimmt. Dabei gehört Irland zu den Initiatoren der Vorratsdatenspeicherung und hatte schärfere Regeln gefordert. Datenschutzrechtliche Bedenken hatte Irland daher nicht geltend gemacht.